AOK legt Positionspapier zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vor

Berlin – Bezüglich einer Reform der sozialen Pflegeversicherung hat die AOK-Gemeinschaft ein eigenes Positionspapier vorgelegt. Auf Basis des derzeitigen Teilleistungssystems werden darin Vorschläge zur strukturellen Weiterentwicklung sowie zur finanziellen Konsolidierung bis zum Jahr 2030 gemacht. Um dies zu erreichen, spricht sich die AOK-Gemeinschaft unter anderem für einen breiteren Finanzierungsmix aus.
„Wir stehen vor der großen Herausforderung, die Zukunft der sozialen Pflegeversicherung mittelfristig abzusichern. Dabei geht es im Kern um eine verbesserte Situation der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen, den Schutz vor deren wirtschaftlicher Überforderung sowie die Gewährleistung von Beitragssatzstabilität“, betonte Volker Hansen, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Arbeitgeberseite.
Das Konzept der AOK beinhaltet die Einführung eines zweckgebundenen, regelmäßig dynamisierten Bundesbeitrags in Höhe von jährlich 3,2 Milliarden Euro. Dieser soll die Beitragszahler entlasten, indem er gesamtgesellschaftliche Aufgaben der Pflegeversicherung – wie etwa die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen – gegenfinanziert.
Zum anderen sollen die Bundesländer zur Senkung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen die Verantwortung für die Finanzierung der Investitionskosten der Pflegeeinrichtungen übernehmen. Diese betragen rund 5,5 Milliarden Euro pro Jahr.
Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedüftigen Menschen zu verringern, spricht sich die AOK-Gemeinschaft zudem für die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen aus. „Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen und ist angelehnt an den Automatismus der Rentenversicherung“, so Knut Lambertin, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite. Die Verknüpfung mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen sichere dabei die Beitragssatzstabilität, betonte Hansen.
Zur weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollen zudem bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen die pflegebedingten Aufwendungen laut Konzept vollständig finanziert werden. Das würde beispielsweise für eine ressourcenorientierte Kurzzeitpflege gelten.
Auch sieht das Konzept die Zusammenführung der häuslichen Krankenpflege und der medizinischen Behandlungspflege unter dem Dach der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vor.
„Durch die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort der Leistungserbringung werden die Rahmenbedingungen für die ambulante und die vollstationäre Pflege gezielt angeglichen und bestehende Fehlanreize beseitigt“, erläuterte Lambertin die Hintergründe für diesen Vorschlag.
Eine ausgabenneutrale Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Pflege soll zudem den Schlüssel in der Flexibilisierung des Leistungsrechts darstellen. Darüber hinaus sollen die bisherigen Beratungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegekasse in Form eines „Systemlotsens“ aus einer Hand gewährt werden.
Flankierend werden für die Kranken- und Pflegekassen auch deutlich mehr Gestaltungsspielräume für erweiterte Vertragsformen gefordert, um so die Primär- und Langzeitversorgung sektorenübergreifend weiterentwickeln zu können.
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