Politik

Arbeitszeitregeln in Hessen wegen Omikron-Welle gelockert

  • Dienstag, 1. Februar 2022
/pressmaster, stock.adobe.com
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Darmstadt/Kassel – Angesichts der sich rasch ausbreitenden Omikron-Welle wollen die hessischen Regierungspräsidien (RP) den Betrieb in kritischen Infrastrukturen mit der Lockerung von Arbeitszeitre­geln sichern.

Mit einer Allgemeinverfügung solle ermöglicht werden, dass Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt und die tägliche Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag herauf­gesetzt werden könne, teilte das Regierungspräsidium Gießen gestern mit. Ähnlich lautende Allgemein­verfügungen erließen auch die Regierungspräsidien Kassel und Darmstadt.

Deutschland befinde sich derzeit in der bislang stärksten Infektionswelle seit Beginn der Coronapan­demie, erklärte das RP Gießen. „Angesichts rasant steigender Inzidenzen werden die mittelhessischen Betriebe zahlreiche Personalausfälle aufgrund von Erkrankungen und Quarantänen ihrer Beschäftigten zu verkraften haben.“

Die Allgemeinverfügung solle dazu dienen, die „existenzielle Grundversorgung der Bevölkerung sicher­zustellen“. Auch das RP Kassel erklärte, die Allgemeinverfügung diene zur Bewältigung von Personal­eng­pässen in Kernbereichen – wie „der Versorgung mit Lebens- und Hygienemitteln, Medizinprodukten und Arzneimitteln sowie zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge, des Gesundheitssystems und der Aufrecht­erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“.

Die Sonn- und Feiertagsarbeit soll für Beschäftigte ab 18 Jahren mit Tätigkeiten in den Bereichen wie Medizinprodukte, Arzneimittel und weitere apothekenübliche Artikel sowie in der Produktion, beim Ver­packen – inklusive Abfüllen – Kommissionieren, Liefern, Be- und Entladen und Einräumen von Waren des täglichen Bedarfs ermöglicht werden, erläuterte das RP Gießen.

Auch die Heraufsetzung der täglichen Höchstarbeitszeit auf maximal zwölf Stunden pro Tag betreffe Beschäftigte ab 18 Jahren in diesen Bereichen sowie unter anderem bei Not- und Rettungsdiensten, Feuerwehr, Sicherheit und Ordnung und in weiteren Bereichen.

Die Allgemeinverfügung sei bis 31. März 2022 befristet, erklärte das RP Gießen. Sie könne außerdem aufgehoben werden, falls sich die pandemische Lage verbessere und die geregelten Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz nicht mehr notwendig seien.

dpa

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