Arzneimittel: Frühwarnsystem bei Lieferengpässen für Jahresende geplant

Berlin – Die Inbetriebnahme des vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entwickelten Frühwarnsystems bei Arzneimittellieferengpässen in einer funktionsfähigen Basisversion ist nach Angaben der Bundesregierung für das vierte Quartal 2025 vorgesehen.
Der Aufbau des Frühwarnsystems, welches 2023 mit dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) beschlossen wurde, habe insbesondere bei der Beobachtung und Bewertung der Versorgung mit antibiotikahaltigen Arzneimitteln für Kinder unterstützende Daten geliefert, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Es seien dabei zusätzlich Produktions- und Lagerdaten für die jeweils kommenden sechs Monate berücksichtigt worden, heißt es in der Antwort. Die Basisplattform des Frühwarnsystems, zu der die vollautomatisierte Zusammenführung unterschiedlicher Datenquellen gehöre, sei seit dem zweiten Quartal 2025 verfügbar.
Da das Frühwarnsystem darauf abziele, für jegliche Arzneimittel die Versorgungsrisiken vorherzusagen, seien erreichte Entwicklungsstufen immer unmittelbar für alle Arzneistoffe von bestimmtem Interesse verfügbar. Zusätzlich würden bei der Entwicklung des Frühwarnsystems auch europäische Vorgaben berücksichtigt.
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