Politik

ASV-Teams für chronisch-ent­zündliche Darmerkrankungen und Neuro-Tumoren können sich anmelden

  • Dienstag, 3. Mai 2022
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Die Angebote zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wachsen weiter. Ab sofort können interessierte Ärzte ASV-Teams für die Indikationen „Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven“ und „chronisch-entzündliche Darmerkrankungen“ bilden und ihre Teilnahme bei den erweiterten Landesaus­schüssen anzeigen. Darauf weist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hin.

Er hatte im Dezember 2021 die ASV-Richtlinie um diese beiden Anlagen ergänzt. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Beschlüsse rechtlich geprüft und nicht beanstandet.

Eine Besonderheit gilt für die ASV von Tumoren des Gehirns und der peripheren Nerven: In spätestens drei Jahren enden laut G-BA die entsprechenden Bescheide, die bisher eine ambulante Behandlung im Kranken­haus ermöglicht haben. Bis dahin haben die Krankenhäuser Zeit, ASV-Teams zu bilden und ihre Teilnahme an der ASV anzuzeigen.

Die ASV ist ein Angebot für Patienten mit komplexen, schwer therapierbaren Erkrankungen. Spezialisierte Ärzte verschiedener Fachrichtungen arbeiten dabei in einem Team zusammen und überneh­men gemeinsam und koordiniert die Diagnostik und Behandlung.

„Eine ASV kann von Krankenhäusern sowie niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzten und Medizini­schen Versorgungszentren angeboten werden“, informiert der G-BA auf einer Themenseite zur ASV.

In der ASV-Richtlinie definiert der G-BA generelle Anforderungen, die für alle ASV-Angebote gelten, sowie erkrankungsspezifische Anforderungen. Die erkrankungsspezifischen Anforderungen betreffen beispielsweise die Qualifikation des ASV-Teams und den diagnostischen und therapeutischen Leistungsumfang. Eine ASV-Versorgung ist nun bei 19 Indikationen möglich.

hil

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