Bayern: Ende für Coronabußgeldverfahren, Bewegungspflicht für Kinder

Bad Staffelstein – Bayern will nach Angaben von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) alle noch nicht abgeschlossenen Bußgeldverfahren im Zusammenhang mit der Coronapandemie einstellen.
Es gebe noch immer laufende Verfahren, die „jetzt eingestellt und beendet“ würden, sagte Söder heute am Rande einer Klausurtagung der CSU-Landtagsfraktion im fränkischen Kloster Banz. „Wir wollen jetzt Frieden haben“, fügte der CSU-Chef hinzu. Der bayerische Ministerpräsident machte keine Angaben, wie viele Verfahren noch offen sind.
Anfang vergangenen Jahres hatte auf eine Anfrage der bayerischen AfD-Landtagsfraktion das Landesgesundheitsministerium mitgeteilt, dass wegen Verstößen gegen die Regeln in Bayern rund 237.000 Verfahren geführt wurden, von denen damals noch 38.000 offen waren. Insgesamt wurden in Bayern nach dem Stand von Anfang 2023 rund 40 Millionen Euro Bußgelder verhängt.
Ein Argument gegen die Einstellung der Verfahren war zuletzt der Aspekt Gleichbehandlung für Menschen, die bereits ihr Bußgeld bezahlen mussten. „Konsequenterweise sollte man auch diesen Menschen ihr Geld zurückerstatten“, lautete die Forderung vom Chef der Bayern-FDP, Martin Hagen.
Grundschulkinder in Bayern sollen sich künftig täglich auch eine halbe Stunde bewegen müssen. Söder will dies für die Schulen in Bayern verpflichtend machen, sagte er in seiner landespolitischen Grundsatzrede bei der CSU-Fraktionsklausur im oberfränkischen Kloster Banz nach Angaben von Teilnehmern.
Welche Art der Bewegung dies sei, bleibe den Schulen überlassen. Söder will zudem mit einem eigenen Sportgesetz den Breiten- aber auch den Leistungssport fördern.
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