Politik

Bayern weiter gegen Ausnahmen bei Maskenpflicht

  • Montag, 22. August 2022
/picture alliance, AP Photo, Sebastian Scheiner
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München – Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek fordert vor Beratungen des Bundeskabinetts über den Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz erneut Anpassungen. Zentral kritisierte der CSU-Politiker eine im Gesetzesentwurf enthaltene Ausnahmeregelung der Masken­pflicht in Innenräumen.

Demnach müssten frisch Geimpfte, Genesene und frisch Getestete keine Maske tragen. Darauf müsse verzich­tet werden, teilte Holetschek gestern mit. „Eine solche Regelung wäre im Vollzug schlicht nicht umsetzbar.“

Das Bundeskabinett könnte übermorgen grünes Licht für einen Entwurf zu Coronamaßnahmen für Herbst und Winter geben. Der Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sieht unter anderem vor, dass die Länder ab dem 1. Oktober wieder eine Masken­pflicht in Innenräumen einführen können – unabhängig von der Inzidenz.

Lauterbach hatte aber auch gesagt: Wenn die Länder die Maskenpflicht einführen, „müssen sie eine Ausnahme vorsehen für die Innenräume, wo das Maskentragen ersetzt werden kann durch entweder einen Impfausweis, Genesenenausweis oder frische Testung“. Die Maske soll dann keine Pflicht sein, wenn man in den drei Mona­ten zuvor geimpft wurde.

Holetschek hat dieses „Drei-Monats-Intervall“ bereits mehrfach kritisiert. Es sei den Menschen nicht vermit­tel­bar und entspräche auch nicht der Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), argumentiert er. Der Minister warf Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zudem vor, die Länder in die Planungen für den Coronaherbst nicht wie angekündigt eingebunden zu haben.

dpa

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