Bayern will zweite Stufe der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht umsetzen

Augsburg – Bayern will die vom Bund vorgesehene zweite Stufe einrichtungsbezogene Impfpflicht für den Großteil der Pflegebeschäftigten im Freistaat nicht vollständig umsetzen.
Der Nachweis einer dritten COVID-19-Impfung oder eines entsprechenden zusätzlichen Genesenenstatus solle in Bayern nur für neue Pflegekräfte gelten, die erst ab Oktober ihre Beschäftigung aufnehmen, kündigte Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Wochenende in der Augsburger Allgemeinen an.
Da die einrichtungsbezogene Impfpflicht ohnehin zum Jahresende auslaufe, will der Freistaat seinen Angaben zufolge auf die Durchsetzung einer generellen Meldepflicht der Pflegeeinrichtungen für bestehende Arbeitsverhältnisse verzichten.
Gesetzlich vorgesehen ist eigentlich, dass bis zum 30. September 2022 der Nachweis von zwei Einzelimpfungen ausreicht, ab dem 1. Oktober müssten insgesamt drei Einzelimpfungen erfolgt sein – oder zwei Impfbestätigungen und einen Genesenennachweis vorliegen.
„Da von der Ampel keine schnelle und sinnvolle Lösung zu erwarten ist, habe ich die Rechtslage eingehend prüfen lassen“, sagte Holetschek. „Zwar können wir als Freistaat Bayern die verschärften Anforderungen oder die Nachweispflichten für die betroffenen Beschäftigten nicht generell aussetzen“, erklärte er.
„Es ist aber so, dass aus unserer Sicht die verschärften Anforderungen nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt“, sagte der Minister.
Von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der Pflege beschäftigt seien, soll demnach kein dritter Nachweis zwingend verlangt werden. Sein Ziel sei es, den Pflegebereich „nicht noch weiter mit aberwitziger Bürokratie zu lähmen“, sagte Holetschek.
Deshalb wolle Bayern den Betroffenen, den Einrichtungen und den Gesundheitsämtern den Mehraufwand ersparen. Der Freistaat hatte schon bislang auf einen strengen Vollzug der Impfpflicht für Pflegekräfte mit Anordnung von Bußgeldern oder Tätigkeitsverboten verzichtet.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßte die Initiative der bayerischen Landesregierung. Da Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nicht bereit gewesen sei, eine bundesweite Regelung zu treffen, seien jetzt die Länder gefordert, erklärte der DKG-Vorsitzende Gerald Gaß. „Es muss verhindert werden, dass ab 1. Oktober erneut der Impfstatus aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen überprüft werden muss.“
Es gehe dabei nicht nur um einen „unglaublichen bürokratischen Aufwand“, die einrichtungsbezogene Impfpflicht habe auch ihre faktische Begründung verloren. Lauterbach habe selbst betont, dass die derzeitige Impfung nicht vor Ansteckung schütze – allenfalls die vierte Dosis und auch dann nur für einen kurzen Zeitraum. „Das zentrale Argument für die Impfpflicht fällt also weg“, so Gaß weiter. Die Bundesländer seien aufgefordert, sich der bayerischen Initiative anzuschließen.
Ähnlich argumentierte der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa), Kai Kasri. Der in Bayern gewählte Weg erspare den „ohnehin sehr belasteten Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine unsinnige Abfrage“.
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