Bekanntgabe des Zusatzbeitragssatzes verzögert sich weiter

Berlin – Die amtliche Festlegung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für 2025 verzögert sich nun auch offiziell weiter. Das bestätigte ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) jetzt.
Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz soll demnach „in Kürze im Bundesanzeiger bekanntgegeben“ werden. Was genau „in Kürze“ heißt, sagte er nicht. Laut Gesetz ist die regelmäßige Bekanntgabe eigentlich „jeweils bis zum 1. November“ vorgesehen.
Ein Schätzerkreis hatte Mitte Oktober eine rechnerisch erforderliche Anhebung um 0,8 Punkte auf 2,5 Prozent ermittelt. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags für 2025 für ihre Versicherten bestimmen die Kassen dann aber noch jeweils für sich. Der amtlich verkündete Durchschnittswert dient dafür zur Orientierung, die Kassen können je nach ihrer Finanzlage auch davon abweichen.
Für 2024 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Der gesamte Beitrag, den sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen, umfasst daneben noch den allgemeinen Satz von 14,6 Prozent des Bruttolohns. Erhöht eine Kasse ihren Zusatzbeitragssatz, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Im Schätzerkreis sitzen Fachleute des BMG, des Bundesamts für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbands. Das Gremium hatte bei der Vorlage seiner Berechnung mitgeteilt, in der Einnahmenschätzung die gesetzlich vorgegebene Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze für 2025 berücksichtigt zu haben – also den Betrag vom Einkommen, bis zu dem Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.
Die Regelung für 2025 ist allerdings bislang nicht besiegelt. Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte, man habe einen Entwurf vorgelegt und gehe davon aus, dass das Kabinett ihn zeitnah beschließe. Die Fortschreibung der Werte erfolge nach gesetzlichen Vorgaben gemäß der Lohnentwicklung im Vorjahr.
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