BIPAM: Länder sehen sich nicht genug an Ausrichtung beteiligt

Berlin – Die Länder sehen sich an der Umgestaltung des öffentlichen Gesundheitswesens nicht ausreichend beteiligt. Das geht aus einer Unterrichtung des Bundestags hervor. Hintergrund ist der Aufbau eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM).
Die Bundesrat mahnt an, ein Steuerungsgremium einzurichten, in dem Bund, Länder und Kommunen gleichberechtigt vertreten sind. Dort sollten grundlegende Fragestellungen der Zusammenarbeit sowie der Ausrichtung und der Aufgabenwahrnehmung des Instituts gemeinsam festgeschrieben werden.
Die Bundesregierung lehnt das ab. Bund und Länder agierten jeweils im Rahmen ihrer Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeiten, heißt es in der Unterrichtung.
Die Länderkammer regt darüber hinaus an, den Namen des BIPAM in Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit (BIÖG) umzubenennen. Die jetzige Bezeichnung werde dem vielfältigen Aufgabenspektrum des Instituts nicht gerecht und transportiere ein fachlich veraltetes und verkürztes Verständnis von Gesundheit, Gesundheitsförderung und Prävention, heißt es.
Der neue Namensvorschlag greife Anregungen aus der öffentlichen Debatte auf. Gleichzeitig erscheine er geeignet, das breite Spektrum der wahrgenommenen und gegebenenfalls künftig hinzukommenden Aufgaben des Instituts angemessen zu repräsentieren. Die Bundesregierung will eine Namensänderung prüfen.
Ein Hauptkritikpunkt am geplanten Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, mit dem das BIPAM neu aufgesetzt werden soll, ist neben dem Namen eine Aufspaltung des Robert-Koch-Institutes.
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