Brandenburg will Krankenhausreform mit allen Gesundheitsakteuren angehen

Potsdam – Unter Einbezug aller Akteure vor Ort will Brandenburg die Krankenhausreform in den kommenden Monaten umsetzen. Ab morgen starten Regionalkonferenzen in den fünf Versorgungsgebieten Prignitz-Oberhavel, Uckermark-Barnim, Havelland-Fläming, Lausitz-Spreewald und Oderland-Spree.
Mit dabei sind die jeweiligen Krankenhausträger, Krankenkassen, die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB), Kommunen und weitere Akteure der Gesundheitsversorgung. Auch die Gewerkschaft verdi nehme daran teil, erklärte heute die brandenburgische Gesundheitsministerin Britta Müller vor Journalistinnen und Journalisten. Die Regionalkonferenzen sollen vom 18. bis 25. März stattfinden.
„Wir wollen Transparenz und Austausch vor Ort“, erklärte Müller. Über die Regionalkonferenzen wolle das Ministerium etwa über den aktuellen Stand der Krankenhausreform informieren und die ambulante und stationäre Versorgung sollen gemeinsam abgestimmt werden.
Ziel der Ministerin sei, dass alle Krankenhausstandorte in Brandenburg als Orte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben. „Die Brandenburgerinnen und Brandenburger können sich auch in Zukunft überall im Land auf die medizinische und pflegerische Versorgung vor Ort verlassen, sowohl im stationären wie ambulanten Bereich.“ Sie würden weiter eine wohnortnahe Versorgung erhalten, diese soll zudem gestärkt werden. Das Land setze auf Arbeitsteilung und Spezialisierung von Leistungen bei den Krankenhäusern. Auch die Grund- und Notfallversorgung bleibe gesichert, sagte Müller.
Insbesondere durch weitere Ambulantisierung solle dies möglich werden. „Wir wollen ambulante und stationäre Versorgung zusammendenken“, sagt Müller. Sie spreche dabei gerne von der „stambulanten Versorgung“. „Wenn die Krankenhausreform gelungen ist, dann werden Menschen nicht wahrnehmen, ob sie stationär oder ambulant versorgt werden, sondern das sie gut versorgt werden“, sagt Müller.
Wichtig sei, die Bevölkerung mitzunehmen und transparent über die Veränderungen in der Krankenhauslandschaft zu kommunizieren, betonte Daniela Teichert, Vorstandsvorsitzende der AOK Nordost. Es werde künftig nicht schlechter, aber anders, erklärte auch Michael Zaske, Abteilungsleiter für den Bereich Gesundheit im Sozial- und Gesundheitsministerium in Potsdam.
Schulterschluss zwischen ambulant und stationär
Trotz unzureichender Vorgaben und Informationen vonseiten des Bundes starte Brandenburg nun mit der Krankenhausreform, sagte Detlef Troppens von der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Man müsse jetzt eine Kultur der Gespräche entwickeln und im Prinzip alles auf den Kopf stellen, so Troppens. Krankenhäuser müssten aber die Anker der Gesundheitsregionen bleiben.
Nur im Schulterschluss zwischen ambulant und stationär könne die Krankenhausreform gelingen, sagte die Vorsitzende der KV Brandenburg, Catrin Steiniger. Die KV werde sich die Klinikstandorte genau anschauen und prüfen, wo es Ambulantisierungspotenzial gibt. Zwar seien viele Fragen noch offen, etwa wie eine Finanzierung einer stärker ausgerichteten ambulanten Versorgung hinsichtlich des Budgetdeckels bei Fachärztinnen und -ärzten aussehen könnte. Dennoch hätten Arztpraxen enormes Potenzial, Behandlungen kosteneffizient und patientenbedarfsgerecht zu übernehmen, so Steiniger.
Zwar stimme man sich eng ab und spreche miteinander, allerdings soll die Planung wie gehabt funktionieren, betonte Ministerin Müller. Die Krankenhausplanung übernimmt das Land, die Planung der Arztsitze die Kassenärztliche Vereinigung (KV). Im Austausch mit dem Ministerium prüfe die KV Brandenburg, wo zusätzliche ambulante Versorgung benötigt werde, erklärte Steiniger. Allerdings fehle es noch an Steuerungselementen der versorgungsübergreifenden Versorgung, sagte sie.
Auch mit Berlin wolle man das weitere Vorgehen bei der Krankenhausplanung abstimmen. Am 5. Mai stehe die Krankenhausplanung auf der Tagesordnung der gemeinsamen Kabinettssitzung der Berliner und Brandenburger Landesregierung, erklärte Müller auf Nachfrage. Hier gehe es vor allem darum, die Methodik und Planungsansätze abzustimmen. Dies sei insbesondere wichtig, weil viele Brandenburgerinnen und Brandenburger Leistungen und Behandlungen in Berlin wahrnehmen würden und es eine Fachkräfteentwicklung in Richtung Berlin gebe, so Müller.
Bedarfe in den Regionen berücksichtigen
Auf den Regionalkonferenzen sollen zudem jeweilige Ergebnisse von durchgeführten Versorgungsbedarfsanalysen vorgestellt werden. Weil die Nachfrage nach stationären Leistungen aus verschiedenen Gründen zurückgegangen sei, müsse man entsprechend bedarfs- und zukunftsgerecht Kapazitäten planen, erläuterte Zaske. Rund 20 Prozent aller stationären Leistungen könnte man auch ambulant erbringen, erklärte er weiter. Dies deckt sich mit Zahlen der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg. Allerdings schwanke dieser Anteil zwischen den Fachbereichen deutlich, so Zaske. Bei der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde könne man mehr ambulant erbringen, bei der Herzchirurgie deutlich weniger.
Nicht überraschend hätten die Erkenntnisse zudem ergeben, dass sich die demografische Entwicklung im Land sehr unterschiedlich abzeichnet. Vor allem gebe es weniger junge und mehr ältere Menschen in Brandenburg. Dies führe dazu, dass viel Gesundheitspersonal in den kommenden Jahren in den Ruhestand geht und nicht mehr zur Verfügung stünde. Diese Punkte müssten alle in der Planung der künftigen Versorgung berücksichtigt werden, so Zaske.
Ein Lösungsansatz sei durch die Ansiedlung von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im ländlichen Raum einerseits Patientinnen und Patienten aufzufangen und in die entsprechenden Versorgungsbereiche leiten zu können. Andererseits könne man damit Effizienzmöglichkeiten auch mit weniger ärztlichem Personal - etwa durch mehr Delegation an nicht-ärztliches Personal - heben, so Steiniger. Zudem würden junge Ärztinnen und Ärzte gerne im Team arbeiten und an diesen Standorten könnte auch die ärztliche Weiterbildung stattfinden. „Die Landschaft der ambulanten Versorgung wird bunter werden“, zeigte sich Steiniger überzeugt.
Weiter müssten auch telemedizinische Versorgungsmöglichkeiten und weitere digitale Konzepte in die Planung mit aufgenommen werden, betonten Teichert und Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg.
Geplant ist, dass Krankenhäuser ab Mitte des Jahres die Leistungsgruppen nach dem Krankenhausreformgesetz beantragen können. In den fünf Versorgungsgebieten soll es zudem ab dem vierten Quartal 2025 Gebietskonferenzen für den Planaufstellungsprozess durchgeführt werden. Bis Oktober 2026 müssen die Länder die Leistungsgruppen den Krankenhäusern zugewiesen haben, ab 2027 soll der neue Krankenhausplan gelten.
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