Brustkrebsfrüherkennung: Staatssekretärin Weiß befürwortet Anhebung der Altersgrenze

Berlin – Das Mammografiescreeningprogramm können aktuell nur Frauen bis zum 69. Lebensjahr nutzen. Eine Anhebung dieser Altersgrenze auf 75 wurde gestern im Petitionsausschuss des Bundestages diskutiert und stieß auf Zustimmung bei den teilnehmenden Experten. Auch die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Sabine Weiß (CDU), erklärte, der Altersanhebung positiv gegenüberzustehen.
Die Petentin Anke Eden-Jürgens hatte gemeinsam mit dem Landfrauenverband Friesland Wilhelmshaven mehr als 65.000 Mitzeichner mobilisiert, 50.000 waren erfolderlich gewesen, damit sich der Petitionsausschuss damit befasst. Die jetzige Altersgrenze sei eine „Altersdiskriminierung im Gesundheitswesen“, kritisierte Eden-Jürgens.
Als der Bundestag das qualitätsgesicherte Mammografiescreeningprogramm (MSP) im Jahr 2002 beschlossen habe, sei noch von einer durschschnittlichen Lebenserwartung von 75 Jahren ausgegangen worden. Doch aktuell läge die durchschnittliche Altererwartung einer 69-Jährigen bei 86 Jahren.
In der Petition verwies Eden-Jürgens auf Daten des Robert Koch-Instituts (RKI), nach denen das Brustkrebsrisiko bei Frauen nach dem 69. Lebensjahr weiter steige und etwa doppelt so hoch läge wie im Alter von 50 Jahren, wo der kassenfinanzierte Screeningprozess einsetze. Zahlreiche andere europäische Länder wie etwa die Niederlande hätten die Altersgrenze bereits nach oben korrigiert und entsprechende Vorsorgeerfolge erzielt.
Frauen, die aufgrund des Alters vom Mammografiescreening ausgeschlossen seien, stünde nur die diagnostische Mammografie als Option zur Verfügung und auch das nicht immer, ergänzte Gerold Hecht, Leiter des Referenzzentrum Mammographie Nord, der als medizinisch-wissenschaftliche Begleitung der Petentin geladen war.
Diese Untersuchung sei allerdings zur Abklärung eines krankhaften Zustands und nicht für grundsätzlich gesunde Frauen konzipiert. Hier könne es passieren, dass eine Mammografie nicht richtig gelesen werde und eine unnötige Biopsie durchgeführt werde, so Hecht.
Im Screeningverfahren sei dies durch zahlreiche Qualitätssicherungsmaßnahmen weniger wahrscheinlich. Nur hier könnten die Frauen sicher sein, mit modernsten, qualitätsgesicherten Methoden untersucht zu werden.
Staatssekretärin Weiß erklärte, bevor es einen Anspruch auf das MSP auch nach dem 69. Lebensjahr geben könne, sei eine Zulassung des Verfahrens für die entsprechende Altersgruppe durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) nötig. Diese wiederum müsse auf Grundlage eines Gutachtens des Bundesamtes für Strahlenschutz erfolgen.
Für den Erlass der dann nötigen Leitlinien habe der dafür zuständige Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) im Anschluss maximal 18 Monate Zeit. Sollte das Verfahren bis zu diesem Punkt kommen, werde sie sich persönlich dafür einsetzen, diese Zeit zu verkürzen, erklärte Weiß. Ein abschließendes Votum über die Petition wird allerdings erst in einer späteren Sitzung fallen.
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