Bschor: Vier Milliarden Euro nur an zukunftsfähige Kliniken verteilen

Berlin – Eine künftige schwarz-rote Bundesregierung könnte den Krankenhäusern eine Finanzspritze von zusätzlich vier Milliarden Euro zukommen lassen. Das Geld soll gezielt verteilt werden, lautet eine Idee der Arbeitsgruppe Gesundheit. Dass die Mittel nicht per Gießkanne an alle Kliniken gehen sollen, befürwortet der ehemalige Leiter der Regierungskommission Krankenhaus, Tom Bschor.
„Es ist richtig, dass die Koalitionäre offensichtlich beabsichtigen, gezielt die Krankenhäuser zu unterstützen, die zukünftig benötigt werden“, sagte er dem Deutschen Ärzteblatt. Der Kommission seien die wirtschaftlichen Nöte der Krankenhäuser immer bewusst gewesen.
Die Politik habe in den vergangenen 20 Jahren kontinuierlich ungezielt zusätzliche Milliarden in das System gegeben. Dieses Geld habe den Reformdruck aus dem System genommen, das sich derzeit wirtschaftlich nicht trage.
Besser sei eine Umstrukturierung des stationären Sektors, so dass hinterher jede Klinik, die einigermaßen ordentlich arbeite, am Ende des Jahres auch eine schwarze Zahl in der Bilanz habe, sagte Bschor im Hinblick auf die Krankenhausreform.
Die mögliche schwarz-rote Bundesregierung will die finanzielle Stabilität „bedarfsnotwendiger Krankenhäuser“ sichern. Mit insgesamt vier Milliarden Euro soll die Lücke aus den Jahren 2022 und 2023 in deren Betriebskostenfinanzierung geschlossen werden, heißt es in einem ersten Ergebnispapier der Arbeitsgruppe Gesundheit. Diese Ergebnisse sollen als Grundlage für einen möglichen Koalitionsvertrag der Regierung zwischen Union und SPD dienen.
Die Formulierung, das Geld nur an „bedarfsnotwendige“ Kliniken auszahlen zu wollen, sei sehr wichtig, betonte Bschor. „Wir wollen in die Krankenhäuser investieren, die wir auch in der Zukunft brauchen und nicht in die Häuser, die sich jetzt sowieso ändern müssen innerhalb der Krankenhausreform.“
Sicherstellungskrankenhäuser als Grundlage
Eine einfache Möglichkeit, bedarfsnotwendige Krankenhäuser festzulegen, wäre die Definition der Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser zu nutzen, schlug Bschor vor. Derzeit erhalten 121 Krankenhäuser im ländlichen Raum eine zusätzliche finanzielle Förderung, weil sie wichtig für die Grundversorgung sind, aber sich nicht kostendeckend finanzieren können.
„Diese Zahl ist nach den Zielen der Koalitionäre aber vermutlich zu wenig“, sagte Bschor. Das zugrundeliegende Prinzip könnte man aber nehmen und beispielsweise die Fahrtzeitminuten verändern oder auch Krankenhäuser in städtischen Bereichen dazu zählen.
Für die Regelung der Sicherstellungszuschläge gilt, dass ein Krankenhaus unverzichtbar ist, wenn durch die Schließung der Klinik zusätzlich mindestens 5.000 Einwohner mehr als 30 Minuten mit dem Pkw fahren müssten, um zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen.
Zudem werden die Sicherstellungszuschläge derzeit nur auf die Grundversorgung der Inneren Medizin und Chirurgie sowie der Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin begrenzt. „Es gibt aber auch sicher bedarfsnotwendige Neurologien“, sagte Bschor. Auch hier könne man Vorgaben anpassen, um bedarfsnotwendige Kliniken zu definieren.
Ein anderer Vorschlag könnte sein, dass die Bundesländer eine erste Vorplanung vornehmen könnten und darin festlegen, welche Kliniken für welche Bereiche benötigt werden. „Dann weiß man auch, wo das Geld am sinnvollsten hinfließt.“
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