Bund sieht Länder bei Preisbindung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in der Pflicht

Berlin/München – Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat die Äußerung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) zu Regelverstößen gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kritisiert.
Gerlach betonte mit Blick auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage: „Die Äußerungen des BMG halte ich für schwierig. Es kann nicht Aufgabe der Länder sein, Verstöße gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verfolgen.“
In der Antwort der Bundesregierung heißt es, das Anbieten von Rabatten für Arzneimittel durch Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken entgegen gesetzlichen Preisvorschriften, stelle einen Verstoß gegen Paragraf 7 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a Heilmittelwerbegesetz (HWG) dar.
„Für den Vollzug und die Überwachung des HWG sind die Behörden der Länder zuständig (Artikel 83 des Grundgesetzes)“, so die Bundesregierung. „Ich begrüße es, dass das Problem rechtswidriger Rx-Boni beim Bundesgesundheitsministerium Beachtung findet. Allerdings teile ich nicht dessen Meinung, die Lösung liege allein bei der Aufsicht der Länder“, sagte dazu Gerlach.
Etliche ausländische Apotheken, die Arzneimittel nach Deutschland versenden, seien nicht an die Preisbindung gebunden, so die Ministerin. „Apotheken, die nicht dem sogenannten Apotheken-Rahmenvertrag beigetreten sind, können gar nicht belangt werden. Dann können weder Landes- noch Bundesbehörden einschreiten.“
„Auch bei ausländischen Apotheken, für die die krankenversicherungsrechtliche Preisbindungsklausel gilt, kann es nicht sein, dass allein die Länder Abhilfe schaffen sollen.“ Eine wirklich effektive Handhabe stehe den Ländern nicht zur Verfügung.
Einzig die Rechtsaufsicht über die Krankenkassen, die die Boni-Gewährung tolerierten, böte die Möglichkeit, mittelbar an die ausländischen Apotheken heranzukommen. Allerdings unterstehe die Mehrheit der Kassen schon gar nicht mehr der Länderaufsicht.
Gerlach appellierte an den Bund, Abhilfe zu schaffen. „Klar ist, dass die Länder keinen direkten Zugriff auf die ausländischen Apotheken selbst haben. Daher ist fraglich, mit welchen Mitteln die Länder diese Rechtsverstöße einschränken sollen.“
Vielmehr sei es Aufgabe des Bundes zu prüfen, wie dem Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und insbesondere der Gewährung von Boni durch ausländische Apotheken Einhalt geboten werden könne.
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