Bund wirbt für höhere Bezahlung für Betreuer und Vormünder

Berlin – Mehr Geld für rechtliche Betreuer von Menschen mit psychischer oder körperlicher Beeinträchtigung – darauf dringt die rot-grüne Minderheitsregierung im Bund.
Das Bundeskabinett beschloss dazu heute eine sogenannte Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag. Ob das Vorhaben eine Chance auf Umsetzung noch vor der geplanten Neuwahl im Februar hat, ist offen.
Es sei im Interesse aller, dass Betreuer und Vormünder eine angemessene Bezahlung oder Aufwandsentschädigung erhielten, sagte Bundesjustizminister Volker Wissing (parteilos). „Alle Menschen können schließlich in eine Lage geraten, in der sie auf eine rechtliche Betreuung angewiesen sind.“ Eine umfassende Reform sei überfällig. Andernfalls drohe „eine Gefahr für unser gesamtes System der rechtlichen Betreuung“.
Wissings Amtsvorgänger Marco Buschmann (FDP) hatte Mitte September einen Gesetzentwurf für eine höhere Vergütung für berufliche Betreuer vorgelegt. Dieser war aber nicht mehr vom Kabinett auf den Weg gebracht worden.
Die jetzt beschlossene Vorlage deckt sich mit der vorherigen im Grundsatz, weicht aber in manchen Punkten davon ab. Weiterhin vorgesehen ist eine Erhöhung der Vergütung für berufliche Betreuer und hauptamtliche Vormünder und Pfleger im Familienrecht um durchschnittlich 12,7 Prozent.
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