Bundesgerichtshof reduziert Haftstrafen in bayerischer Maskenaffäre

Karlsruhe – In der Maskenaffäre um die CSU-Politikertochter Andrea Tandler hat der Bundesgerichtshof (BGH, Az.: 1 StR 238/24) Teile des Urteils des Landgerichts München I aufgehoben. Das reicht aber nicht, um einer Gefängnisstrafe zu entgehen.
Der BGH betonte heute per Mitteilung, die Überprüfung der Verurteilungen Tandlers und ihres Partners Darius N. wegen der Hinterziehung von Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 habe „keinen Rechtsfehler ergeben“. Die diesbezüglichen vom Landgericht festgesetzten Freiheitsstrafen von jeweils drei Jahren seien „damit rechtskräftig“.
Im Hinblick auf die Hinterziehung von Einkommensteuervorauszahlungen für das Jahr 2020 hat der BGH auf Antrag des Generalbundesanwalts allerdings das Verfahren eingestellt.
Die bisherigen Feststellungen würden eine Verurteilung nicht tragen, hieß es. Eine erneute Tatsachenverhandlung wäre mit beträchtlichem Aufwand verbunden, so die Richter des BGH. Die insoweit noch zu erwartende Strafe falle in Anbetracht der Strafe aus der nunmehr rechtskräftigen Verurteilung „nicht beträchtlich ins Gewicht“.
Dem Urteil des Landgerichts München I war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Prozessbeteiligten vorausgegangen, Tandler und ihr Partner Darius N. hatten umfangreiche Geständnisse abgelegt.
Am Ende wurde Tandler wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu vier Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Gegen N. verhängte das Landgericht drei Jahre und neun Monate Haft. Nun sind es jeweils drei Jahre Haft. Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler.
Sie hatte zu Beginn der Coronapandemie 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür kassierte sie Provisionen in Höhe von 48 Millionen Euro – was an sich legal ist. Sie versteuerten diesen Betrag aber nicht korrekt.
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