Bundesgesundheitsministerium weist Vorwürfe wegen fehlerhaften Masken zurück

Berlin – Das Bundesgesundheitsministerium hat Vorwürfe der Arbeiterwohlfahrt in Nordrhein-Westfalen (NRW) zurückgewiesen, der Bund habe Zehntausende ungeeignete Masken für Pflegeheime geliefert. Dieser Vorwurf entbehre jeder Grundlage, teilte das Ministeriumm heute in Berlin mit.
„Die Masken sind geprüft und für gut befunden worden“, hieß es. Sie erfüllten die Anforderungen an eine Atemschutzmaske nach dem vereinfachten CPA-Prüfverfahren vollumfänglich. Sie seien aber ausdrücklich als „eiserne Reserve“ für den Notfallgebrauch in Mangelsituationen vorgesehen. „Nach den Nutzungsbedingungen sind vorrangig weiter diejenigen Masken zu nutzen, die von der Einrichtung auf dem üblichen Marktwege beschafft werden.“
Gestern hatte die Arbeiterwohlfahrt im Bezirk „Westliches Westfalen“ ihre Pflegeheime davor gewarnt, die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Schutzmasken zu verwenden. Die FFP2-Masken seien mit dem Hinweis „Non-Medical“ versehen und damit nicht für den Einsatz im medizinischen Bereich nutzbar. Auch würde bei einigen Masken Angaben zum Haltbarkeitsdatum oder Verwendungsbereich fehlen.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte heute schnelle Aufklärung. Vorstand Eugen Brysch sagte der Rheinischen Post heute, dass es schon im Frühjahr Ärger mit sechs Milliarden FFP2-Masken gegeben habe. „Damals haben Lieferanten gegen die Bundesregierung prozessiert, weil das Gesundheitsministerium wegen Beanstandung der Qualität nicht bezahlen wollte.“ Deshalb verwundere es, dass jetzt die Regierung selbst FFP2-Masken von offenbar zweifelhafter Qualität verschickt haben soll.
Aus Sicht von Maria Klein-Schmeink, stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecherin für Gesundheitspolitik der Grünen im Bundestag, hat das Ministerium „wichtiges Vertrauen“ verspielt. „Es mag sogar zutreffen, dass die verteilten Masken zuvor einer Qualitätsprüfung unterzogen worden sind, doch wenn dann in den Einrichtungen schon beim Auspacken der Masken erste Zweifel über deren Tauglichkeit entstehen und diese durch die beiliegenden Informationen eher noch verstärkt als entkräftet werden, dann ist diese Aktion als politischer Totalschaden zu werten“, sagte sie.
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