Bundeskabinett beschließt Gesetz zur Verlängerung der epidemischen Lage

Berlin – Das Bundeskabinett hat das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ per Schnellverfahren auf den Weg gebracht. Mit dem Gesetz sollen die besonderen Rechte der Regierung, wenn eine „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorliegt, fortgesetzt werden.
Nach den bisherigen Regelungen aus dem März 2020 sowie durch das Infektionsschutzgesetz aus dem November 2020 wären diese am 31. März ausgelaufen. Nun sollen die Regelungen jeweils für drei Monate durch den Deutschen Bundestag verlängert werden. Das geht aus einer Vorlage hervor, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
Mit dem Gesetz werden auch die Rechtsverordnungen zur Impfung sowie die dazugehörigen Entscheidungen zur Priorisierung, zur Testverordnung, zur Einreiseverordnung, zur DIVI-Intensivregister-Verordnung sowie finanzielle Hilfen und flexibilisierte Regelungen für die Pflege verlängert.
Außerdem werden diese vom Rechtsrahmen her zusammengefasst und müssen nicht mehr einzeln verlängert werden. „Sie sind wie die Test-Verordnung und die Impf-Verordnung an die Feststellung der epidemischen Lage geknüpft“, hieß es.
Die Gesetzesvorlagen wurden heute per Schnellverfahren auf den Weg gebracht. Vom Bundeskabinett wurden sie im Umlaufverfahren als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen beschlossen. Nach der Einbringung dieser Gesetze in den Bundestag durch die Fraktionen von Union und SPD soll das Gesetz am Freitagmorgen in erster Lesung diskutiert und dann in den Ausschüssen beraten werden.
Neu in dem jetzigen Entwurf ist, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine „wissenschaftliche Evaluation der Regelungsgesamtheit zur epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ durch die Leopoldina in Auftrag geben will. Dieser Bericht soll bis Ende 2021 vorliegen und dem Bundestag bis zum März 2022 zu gehen.
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