Bundeskabinett beschließt Pflegekompetenzgesetz

Berlin – Pflegekräfte sollen mehr Kompetenzen bei der Patientenversorgung bekommen. Dazu beschloss das Bundeskabinett heute in seiner letzten Sitzung des Jahres den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz.
Ob dieser noch vor der Wahl am 23. Februar 2025 umgesetzt wird, ist aber ungewiss, da die rot-grüne Minderheitsregierung nach dem Zusammenbruch der Ampelkoalition nicht mehr über eine Mehrheit verfügt, sondern bei der Verabschiedung des Gesetzes auf die Stimmen der Opposition angewiesen ist.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zeigte sich dennoch optimistisch: Dies sei ein „überfälliges Gesetz“ und er sei zuversichtlich, dass man es jetzt noch umgesetzt bekomme, spätestens aber gleich zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Auch er persönlich sei „noch nicht amtsmüde“.
„Pflege kann mehr, als sie bislang darf. Deswegen wollen wir dafür sorgen, dass Pflegefachkräfte ihre Kompetenzen besser einsetzen können und stärker in die Versorgung eingebunden werden als heute“, sagte er heute.
Das Gesetz helfe allen, so der Bundesminister: Pflegefachkräfte würden in ihrer Arbeit aufgewertet und motiviert, Ärztinnen und Ärzte entlastet und Pflegebedürftige erhielten die professionelle Zuwendung, die sie benötigten.
„Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssen wir die Kompetenzen gezielt dort einsetzen, wo sie vorhanden sind und gebraucht werden“, so Lauterbach.
Konkret sieht der Entwurf vor, dass Pflegefachkräfte eigenverantwortlich mehr Leistungen erbringen dürfen - etwa bei der Versorgung von Diabetikern und Dementen sowie beim Wundmanagement und bei komplexen und langwierigen Behandlungsfällen in der häuslichen Pflege. Zudem sollen Pflegefachkräfte künftig auch Pflege- und Heilmittel empfehlen dürfen.
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