Politik

Bundesländer sollten Krankenhausstrukturen alleine finanzieren

  • Dienstag, 3. September 2024
/picture alliance, Zoonar, Channel Partners
/picture alliance, Zoonar, Channel Partners

Berlin – Der Bundesrechnungshof (BRH) kritisiert in einem Bericht die geplante Finanzierung des Transforma­tionsfonds. Dieser soll im Rahmen der Krankenhausreform Umstrukturierungen von Kliniken unterstützen. Im Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), das derzeit im Bundestag beraten wird, ist vorgese­hen, dass Bund und Länder den Fonds jeweils hälftig finanzieren sollen.

Geplant ist, dass die Bundeshälfte von 25 Milliarden Euro über einen Zeitraum von 2026 bis 2035 über den Gesundheitsfonds gespeist wird. Der Gesundheitsfonds besteht vor allem aus Beiträgen der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Länder sollen mit Haushaltsmitteln die andere Hälfte übernehmen, so dass bis zu 50 Milliarden Euro für Umstrukturierungsmaßnahmen im stationären Bereich bereitstehen.

Dazu erklärt der Bundesrechnungshof allerdings: „Die Finanzierung von Krankenhausstrukturen ist nicht Auf­gabe der GKV.“ Sie trage im dualen Finanzierungssystem nur die Kosten für die konkrete Behandlung ihrer Ver­sicherten und den Betrieb der Krankenhäuser.

„Die Länder sind zuständig für die Finanzierung der Krankenhausstrukturen. Ihre Entlastung ist angesichts der seit Jahren anwachsenden, erheblichen Lücke zwischen notwendigen und tatsächlichen Investitionen kaum ver­ständlich“, schreibt der Bundesrechnungshof in dem Bericht zur Vorbereitung der parlamentarischen Bera­tungen zum Bundeshaushalt 2025. Der Bericht fokussiert sich dabei auf den Einzelplan 15 des Bundesgesund­heits­minis­teriums (BMG) und liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.

Weiter heißt es: „Eine Finanzierungsbeteiligung durch den Bund wäre im Hinblick auf das bestehende duale Krankenhausfinanzierungssystem ebenfalls kritisch zu sehen, zumal der Bund die Krankenhäuser in den ver­gangenen Jahren bereits mit ca. 30 Mrd. Euro unterstützt hat.“

Diese Mittel stammen aus den Krankenhausausgleichszahlungen (19 Milliarden Euro), dem Coronaversorgungs­aufschlag (drei Milliarden Euro), dem Krankenhauszukunftsfonds (vier Milliarden Euro) und den Energiehilfen (sechs Milliarden Euro).

Transformationsfonds könnte zu deutlichem Anstieg der GKV-Ausgaben führen

Die geplante Finanzierung des Transformationsfonds über den Gesundheitsfonds könnte deshalb zu einem über­durchschnittlichen Anstieg der Ausgaben der GKV-Finanzen beitragen, so der Bundesrechnungshof. Damit könnte sich die strukturelle Deckungslücke sprunghaft vergrößern, warnt er.

Die Haushaltspolitikerin und Bundestagsabgeordnete, Paula Piechotta (Grüne), erklärte dazu ebenfalls: „Die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen liegt bei den Ländern. Dass die Krankenkassen sich dagegen weh­ren, hier Lücken mit dem Geld der Versicherten zu stoppen, ist mehr als nachvollziehbar.“

Auch Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), betonte, der Bundesrech­nungs­hof mache deutlich, dass die Finanzierung von Krankenhausstrukturen eindeutig Sache der Länder sei. „Die Zweckentfremdung von Beitragsgeldern muss ein Ende haben“, sagte Elsner.

Die Krankenversicherung rechne mit Beitragserhöhungen von 0,5 bis 0,7 Beitragssatzpunkten allein im Jahr 2025. „Durch die geplanten Gesetze kommen nun weitere Belastungen von 0,1 Prozentpunkten hinzu. Dazu kommen 0,2 Beitragspunkte in der Pflege. Und Jahr für Jahr werden es mehr“, sagte Elsner.

Erneut Zweifel des Bundesrechnungshofes

Bereits im Mai gab es ein Gutachten des Bundesrechnungshofs, das rechtliche Zweifel an der geplanten Finan­zie­rung des Transformationsfonds äußerte. Das Gutachten zweifelte bereits an, ob es rechtlich zulässig sei, die gesetzliche Krankenversicherung zur Hälfte an der Finanzierung des Transformationsfonds zu beteiligen.

„Die Beitragsbelastung dient nicht der Finanzierung von Leistungen an Dritte außerhalb der Sozialversicherung. Von einer neuen Kliniklandschaft würden indes auch privat Versicherte und Mitglieder anderer Versorgungssys­teme profitieren“, hieß es im damaligen Gutachten.

Kritisiert hatte der Bundesrechnungshof in dem Gutachten vor einigen Monaten auch, dass die vorgesehene Ver­teilung der Gelder des Transformationsfonds nach dem Königsteiner Schlüssel (Einwohnerzahl und Steuerauf­kommen) nicht sinnvoll sei. Stattdessen müssten versorgungsspezifische Indikatoren wie etwa die Morbidität, die Demografie und der Investitionsbedarf der Krankenhäuser berücksichtigt werden, schlug der Bundesrech­nungshof vor.

cmk

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung