Politik

Bundesrat billigt höheren Pflegebeitragssatz

  • Freitag, 20. Dezember 2024
/marcus_hofmann, stock.adobe.com
/marcus_hofmann, stock.adobe.com

Berlin – Die Pflegeversicherung wird wegen steigender Milliardenkosten im neuen Jahr erneut teurer. Der Bun­desrat stimmte einer Beitragsanhebung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent des Bruttolohns zum 1. Januar 2025 zu, wie eine Verordnung der Bundesregierung festlegt.

Dies soll zusätzliche Einnahmen von 3,7 Milliarden Euro pro Jahr hereinbringen. Damit sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Leistungen ab 2025 wieder gesichert, heißt es in der Verordnung. Zuletzt war der Pflegebeitrag im Sommer 2023 erhöht worden.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte, immer mehr Menschen würden pflegebedürftig, und die Kosten für die Betreuung stiegen. „Deswegen werden wir kurzfristig die Pflegebeiträge anheben. Perspektivisch benötigen wir aber eine grundsätzlichere Lösung. Pflege darf kein Armutsrisiko sein.“

Bei der konkreten Beitragshöhe gibt es Unterschiede je nach Zahl der Kinder. Für Versicherte mit einem Kind sind es künftig 3,6 Prozent, für Menschen ohne Kinder steigt der Beitrag auf 4,2 Prozent.

Mit zwei Kindern liegt der Beitrag künftig bei 3,35 Prozent, mit drei Kindern bei 3,1 Prozent, mit vier Kindern bei 2,85 Prozent und mit fünf und mehr Kindern bei 2,6 Prozent. Darin enthalten ist jeweils ein Arbeitgeberanteil von 1,8 Prozent. Hintergrund für die Anhebung ist, dass die Ausgaben für die Pflege seit Jahren immer weiter steigen – unter an­derem für die Bezahlung dringend benötigter Pflegekräfte.

Zuletzt habe die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf zudem deutlich schneller zugenommen, als es rein demo­grafisch bedingt zu erwarten gewesen wäre, erläutert die Bundesregierung in der Verordnung. Finanzielle Folgen der Coronapandemie wirkten sich ebenfalls ungünstig aus. „Ohne Beitragssatzanhebung würde deshalb ein Systemversagen drohen.“

Der GKV-Spitzenverband, der auch die Pflegekassen vertritt, nannte die Beitragsanhebung einen „Notbehelf“, um die finanzielle Stabilität vorübergehend zu sichern. Dies werde im besten Fall bis zum Jahresende 2025 reichen, aber das grundsätzliche Finanzierungsproblem in der Pflege sei damit nicht gelöst, sagte Verbandschefin Doris Pfeiffer. „Die für die politisch Verantwortlichen im Bund fast schon zur Selbstverständlichkeit gewordenen Beitragssatzerhöhungen dürfen keine Dauerlösung sein.“

Der Sozialverband VdK warnte, es zeichne sich ab, dass der Beitrag 2025 erneut angehoben werden müsse. „Das könnte sogar noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags notwendig werden“, sagte Präsidentin Verena Bentele. Die Finanzierung der Pflegekassen müsse daher vollständig reformiert und ein Mechanismus geschaffen werden, der eine langfristige Finanzierung sicherstellt. Die neue Regierung solle das angehen.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte im Herbst eigentlich noch eine größere Finanzreform für die Pflege angepeilt, die nach dem Bruch der Ampel-Koalition aber nicht mehr zustande kommt. Die Regie­rung machte nun von einer Regelung Gebrauch, die in der Pflegereform 2023 geschaffen worden war.

Demnach darf die Regierung den Beitrag „zur mittelfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit“ per Verordnung anpassen, wenn der Mittelbestand der Pflegeversicherung absehbar eine Monatsausgabe zu unterschreiten droht.

Die Pflegekassen hatten mitgeteilt, dass 2024 und 2025 rote Zahlen drohen, nachdem die Pflegeversicherung dank der Beitragsan­hebung 2023 im Plus lag. Neben der Beitragserhöhung greifen zum 1. Januar 2025 auch Verbesserungen für Pflegebedürftige, die ebenfalls bereits in der Reform von 2023 beschlossen worden waren: Alle Pflegeleistungen werden pauschal um 4,5 Prozent erhöht.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung