Bundesregierung berät noch über Testpflicht bei Einreise

Berlin – Die neue Testpflicht bei der Einreise aus Coronarisikogebieten wird wohl noch einige Tage auf sich warten lassen. Wie es gestern nach Beratungen zwischen dem Kanzleramt und fünf Ministerien hieß, soll sich das Bundeskabinett erst mit der geplanten Verordnung befassen. Dies sei aber „zeitnah“ geplant, hieß es.
Die Details stehen zwar noch nicht fest – auch nicht, welche Ausnahmen gelten sollen. Im Gespräch sind aber dem Vernehmen nach unterschiedliche Regelungen, je nachdem ob Menschen aus Gebieten mit hohen oder sehr hohen Coronainfektionsraten einreisen wollen.
Denkbar ist wohl auch eine Sonderregelung für die Einreise aus Staaten, in denen eine noch ansteckendere Virusvariante nachgewiesen wurde. Zu stationären Grenzkontrollen will man aber nach Angaben aus Regierungskreisen nicht zurückkehren. Stattdessen wird es wohl bei stichprobenartigen Kontrollen bleiben.
Bei der Bund-Länder-Runde zu den bis Ende Januar geltenden Anti-Coronamaßnahmen am vergangenen Dienstag war eine neue Regelung für Einreisende aus Risikogebieten angekündigt worden. Bisher gilt grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten.
Außerdem muss ein digitales Einreiseformular ausgefüllt werden. Die Quarantäne kann bisher beendet werden, wenn das negative Ergebnis eines frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführten Coronatests vorliegt.
Zusätzlich sollen die Einreisenden künftig noch zu einem Test in den 48 Stunden vor der Einreise oder direkt bei der Einreise verpflichtet werden. Allerdings gibt es nicht an allen Grenzübergängen die Möglichkeit, einen Test durchzuführen. Außerdem stellt sich die Frage nach der Kontrolle an den EU-Binnengrenzen.
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