Politik

Bundestag stärkt Mutterschutz bei Fehlgeburten

  • Freitag, 31. Januar 2025
/New Africa, stock.adobe.com
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Berlin – Der Bundestag hat den Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten gestärkt. Mit breiter Mehrheit votierten die Abgeordneten am gestrigen Abend für einen Gesetzentwurf der CDU/CSU, mit dem gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt bereits ab der 13. Schwangerschaftswoche eingeführt werden sollen.

Die Neuregelung soll „einen Schutzraum“ für betroffene Frauen schaffen. Bislang mussten sich Frauen, die eine Fehlgeburt vor der 24. Schwangerschaftswoche erlitten, aktiv um eine Krankschreibung bemühen. Dabei war mitunter unklar, ob sie diese auch erhalten.

Es hatte zu dem Thema zwei nahezu identische Gesetzentwürfe gegeben. Im Rahmen einer fraktionsübergreifen­den Einigung wurde im zuständigen Bundestagsausschuss mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Grünen, FDP und AfD beschlossen, den von der Union eingebrachten Text zu verabschieden.

SPD-Fraktionsvize Sönke Rix sprach von einem „längst überfälligen Schritt“. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, erhielten nun einen Anspruch auf gestaffelte Schutzfristen. „Damit wird nicht nur die Belastung anerkannt, die eine Fehlgeburt mit sich bringt, sondern auch konkret Abhilfe geschaffen.“

„Wir begrüßen das gesetzgeberische Signal, frauenspezifische gesundheitliche Belange sichtbar zu machen und gesamtgesellschaftlich stärker zu berücksichtigen. Wichtig bleibt der Erhalt der Freiheit von Frauen, selbstbe­stimmt und nach individuellem Empfinden über ihre Erholungszeit entscheiden können“, sagte Klaus Doubek, Präsident des Berufsverband der Frauenärzte (BVF).

Bei Bedarf bestehe weiterhin die Möglichkeit, eine individuelle Krankschreibung wahrnehmen zu können. Das gelte für Frauen, die möglicherweise über dieses sehr intime und persönliche Ereignis am Arbeitsplatz schweigen wollten, sowie auch für Frauen, die bei früherer Fehlgeburt noch nicht anspruchsberechtigt seien, sagte er.

Das Gesetz soll am 14. Februar im Bundesrat behandelt werden. Da dort von einer Zustimmung ausgegangen wird, könnte es am 1. Juni dieses Jahres in Kraft treten.

afp

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