Politik

Bundestag will über neues Sterbehilfegesetz diskutieren

  • Mittwoch, 16. Dezember 2020

Berlin – Im Bundestag soll ab Mitte Januar über ein neues Sterbehilfegesetz diskutiert werden. Die FDP-Abgeordnete Katrin Helling-Plahr und SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagten dem ARD-Haupt­stadtstudio, ihre fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten wolle noch vor der Bundes­tagswahl 2021 einen Gesetzentwurf im Parlament zur Abstimmung bringen.

Zur Begründung verwies Lauterbach auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im vergangenen Feb­ruar, das das Verbot gewerblicher Sterbehilfe gekippt hatte. Dadurch sei ein teilweise „rechtsfreier Raum entstanden“. Man stimme in der Gruppe überein, „den Willen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und der freien Willensbildung derjenigen, die sterbewillig sind und die darin stabil sind und sich das gut überlegt haben, Raum zu schaffen“.

Auch die liberale Gesundheitspolitikerin Helling-Plahr sieht mit Blick auf das Urteil aus Karlsruhe drin­genden Handlungsbedarf. „Wir dürfen uns als Gesetzgeber nicht mit unseren vielleicht bestehenden Mo­ralvorstellungen über die Selbstbestimmung von Menschen setzen. Was wir aber sehr wohl dürfen und auch tun sollten, ist abzusichern, dass eine Person auch tatsächlich selbst handelt“, sagte sie.

Die Gruppe bereitet nach eigenen Angaben ein Gesetz vor, das in mehrere Rechtsbereiche eingreift, etwa das Strafrecht und das Arzneimittelrecht. Es gehe darum, sicherzustellen, dass der Sterbewunsch reiflich überlegt sei, betonte Lauterbach. „Wir werden mit Fristen arbeiten, mit Beratungsgesprächen mit dem Vier-Augen-Prinzip. Es ist ganz klar, dass für solche Sterbehilfeaktivitäten nicht geworben werden darf, dass das nicht kommerziell angeboten werden darf.“ Die Hilfe zur Selbsttötung müsse immer freiwillig sein, sagte Lauterbach.

Auch der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Klaus Reinhardt, rechnet nach dem Urteil des Bun­des­verfassungs­gerichts mit Konsequenzen. Ärzte seien dem Leben verpflichtet und nicht dem Tod. Den­noch sei es denkbar in der Berufsordnung der Ärzte den Satz „Die Hilfe zur Selbsttötung ist verboten“ er­satzlos zu streichen.

„Darüber diskutieren wir aktuell noch und darüber wird auch der Ärztetag diskutieren. Wenn laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts der Staat keine Berechtigung hat, anderen Menschen die Hilfe zur Selbst­tötung zu untersagen, dann können wir das in unserer Musterberufsordnung eigentlich auch nicht“, sagte Reinhardt.

Auch innerhalb der Kirchen gibt es nach dem Karlsruher Urteil neue Diskussionen über die Sterbehilfe. Der Landesbischof der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover, Ralf Meister plädiert in der ARD dafür, „dass wir auch darüber nachdenken sollten, ob es spezifische Ausnahmesituationen gibt, wo eine Assistenz zum Suizid auch aus Sicht der Kirche möglich sein kann“. Die katholische Kirche lehnt Sterbe­hife weiter strikt ab.

kna

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