Politik

Bundesweiter Tarifvertrag in Altenpflege rückt näher

  • Montag, 1. Februar 2021
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Berlin – In der Altenpflege in Deutschland rückt ein bundesweiter Tarifvertrag näher. Die Gewerkschaft Verdi und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) einigten sich am Wochen­ende auf einen Tarifvertrag über Mindestbedingungen in der Altenpflege, wie beide Seiten heute Morgen mitteilten.

Dieser Tarifvertrag soll am 1. August vom Bundesarbeitsministerium auf alle Pflegekräfte ausgedehnt werden. Vor diesem Schritt müssen aber erst noch die kirchlichen Anbieter Diakonie und Caritas zu­stimmen. Sie unterliegen einem kircheneigenen Tarifrecht.

Bereits im September hatten Verdi und der BVAP einen Tarifvertrag ausgehandelt, der jetzt in Details verändert wurde. Die Mindestentgelte für alle Pflegepersonen in der Altenpflege steigen demnach in vier Schritten deutlich an.

Das Einkommen von Pflegehelfern soll 2023 auf mindes­tens 14,40 Euro steigen, das von examinierten Pflegefachpersonen auf 18,75 Euro. Bisher bestehen in Ost- und Westdeutschland unterschiedliche Min­destlöhne für Pflegehilfskräfte, die bis September auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde steigen sollen.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuletzt im November bekräftigt, einen Tarifvertrag Pfle­ge auf ganz Deutschland erstrecken zu wollen, wenn ein Antrag vorgelegt werde und Voraussetzungen erfüllt seien.

Die privaten Pflegeheimträger und Betreiber von Pflegediensten wehren sich vehement gegen einen sol­chen Tarifvertrag und haben Klagen angekündigt. Sie sprechen es dem relativ kleinen Arbeitgeberver­band ab, für die Branche sprechen zu können.

Verdi-Vorstandsmitglied Sylvia Bühler sagte: „Die Zeit drängt. Wie groß der Personalnotstand ist, hat sich gerade auch in der Pandemie bitter gezeigt.“ Beschäftigte für die Altenpflege gewinne man nur mit gu­ten Arbeitsbedingungen. „Ein bundesweit geltender Tarifvertrag mit rechtlich verbindlichen Mindest­be­dingungen sichert das Lohnniveau nach unten ab und schützt letztendlich auch die Arbeitgeber vor einem ruinösen Wettbewerb.“

Nach Angaben beider Seiten entspricht die Einigung einer Steigerung gegenüber dem bisherigen Pflege­mindestlohn von insgesamt 25 Prozent. Im Juni 2023 werden bei einer 39-Stunden-Woche dann mindes­tens folgende Monatsgehälter gezahlt: 2.440 Euro für Pflegehelfer, 2.585 Euro für Pflegehelfer mit min­des­tens einjähriger Ausbildung und 3.180 Euro für Pflegefachpersonen. Pflegepersonen in der Alten­pfle­ge haben zudem künftig Anspruch auf mindestens 28 Urlaubstage pro Jahr und ein zusätzliches Urlaubs­geld von mindestens 500 Euro.

BVAP und Verdi zeigten sich zuversichtlich, dass die kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diako­nie den gemeinsamen Weg unterstützten. Es gebe das gemeinsame Ziel, bundesweit die Arbeits­bedin­gungen zu verbessern.

Gewerkschaft und Arbeitgeberverband richten zudem einen dringenden Appell an Politik und Kosten­träger, eine ausreichende Finanzierung der neuen Mindestentgelte in der Altenpflege sicherzustellen, ohne dass die Eigenanteile der Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen steigen.

kna

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