Politik

Coronaberatungen: Lockdown wird verlängert, Diskussion über Familientreffen an Ostern

  • Montag, 22. März 2021
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen zusammen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. /picture alliance, Bundesregierung, Jesco Denzel
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Michael Müller (SPD), Regierender Bürgermeister von Berlin, sitzen zusammen während einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. /picture alliance, Bundesregierung, Jesco Denzel

Berlin – Angesichts steigender Coronainfektionszahlen soll der Lockdown in Deutschland bis zum 18. April verlängert werden. Das haben Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder heute offenbar bereits bei ihren neuen Coronaberatungen beschlossen. Ein endgültiger Be­schluss über die künftigen Maßnahmen stand aber noch aus.

Nach dem Entwurf eines Beschlusspapiers für die am Nachmittag begonnene Videokonferenz sollte auch über eine konsequente Umsetzung der bereits Anfang März beschlossenen Notbremse bei hohen Inzi­denz­werten beraten werden. Ein weiteres Thema waren mögliche Lockerungen der Kontaktbeschränkun­gen während des bevorstehenden Osterfests.

Das Papier mit Stand 22. März, 14.55 Uhr beinhaltet viele Punkte, die noch in eckigen Klammern stehen. Darüber gibt es also noch kein Konsens. Dazu gehörte auch die Feiertagsregelung für Ostern.

Demnach stand zur Diskussion, dass vom 2. bis 5. April Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hi­nausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis erlaubt würden. Engster Familienkreis wurde definiert als Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehe­lichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

„Das besonnene Verhalten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland während der Weihnachtstage hat eindrucksvoll gezeigt, wie Familienzusammenkünfte sicher gestaltet werden können“, stand in der Vorla­ge. In ihr wurde auch darauf hingewiesen, dass Schnell- und Selbsttests erheblich zum Infektionsschutz bei solchen Familientreffen beitragen würden.

Die am 3. März beschlossene Notbremse sieht vor, dass bei einer stabilen Inzidenz von über 100 Neuin­fektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen die ersten Lockerungen der vergangenen Wochen wieder zurückgenommen werden. Zahlreiche Regionen in Deutschland sind schon über dieser Marke - gehandelt wird aber vielfach trotzdem nicht. Auf dem Tisch lag zusätzlich der Vorschlag schärferer Kon­taktbeschränkungen oder nächtlicher Ausgangsbeschränkungen in Regionen mit einer Inzidenz von über 100.

Ebenfalls in eckigen Klammern stand der Vorschlag, Schulen und Kitas zu schließen oder gar nicht zu öffnen, sofern Erzieher, Lehrer und Schüler oder betreute Kinder nicht zweimal pro Woche getestet wer­den könnten. Ab einer Inzidenz von 200 könnte es demnach auch eine Schließung von Schulen und Kitas geben, wobei dies „mit einigen Tagen Vorlauf“ geschehen würde, „damit sich Familien darauf einstellen können“.

Angesichts der bevorstehenden Ostertage hieß es in dem Entwurf auch: „Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten“. Und weiter: „Das Auftreten von verschiedenen COVID-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch wei­ter­hin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss.“

In der Diskussion waren zudem „kontaktarme Urlaube“ – also Urlaub in Ferienwohnungen oder -häu­sern, Appartements oder Wohnmobilen, sofern diese über eigene sanitäre Anlagen verfügen und Urlau­ber sich dort auch mit Essen versorgen können. Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen wollten die Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz in zusätzlichen Protokollerklärungen deutlich machen, dass sie dieses Konzept umsetzen würden. Einen Beschluss dazu gab es zunächst nicht.

Zur Lage in Alten- und Pflegeeinrichtungen wurde in dem Papier festgehalten, dass es nun „die Erwar­tung einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation“ gebe, nachdem Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte vorrangig geimpft worden seien.

Da weiterhin unsicher sei, inwieweit die Impfung ausschließe, dass Geimpfte andere anstecken könnten, müssten Hygiene- und Testkonzepte weiter konsequent umgesetzt werden. Zugleich könnten aber zwei Wochen nach der Zweitimpfung die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Coronaausbruch wie­der erweitert und auch übergreifende Gruppenangebote wieder gemacht werden. Ungeimpfte wie etwa neue Bewohner sollten zügig ein Impfangebot bekommen.

Große Lockerungen sieht der Entwurf nicht vor. Erwähnt wird einzig, dass die Länder im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten in wenigen ausgewählten Regionen mit niedriger Inzidenz testen könnten, wie unter strengen Auflagen und mit einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden könnten.

Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer machte vor den Beratungen keine Hoffungen auf weite­re Lockerungen. „Innerhalb von zwei Wochen hat sich die Zahl der infizierten Sachsen verdoppelt. So bitter es auch ist, wir müssen diese Entwicklung ausbremsen“, erklärte der CDU-Politiker auf Facebook.

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sträubte sich gegen pauschale nächtliche Aus­gangsbeschränkungen. „Eine generelle Ausgangssperre wird es mit dem Ministerpräsidenten nicht ge­ben“, sagte ein Regierungssprecher.

Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner kritisierte, dass die Kanzlerin am Donnerstag zwar eine Regie­rungserklärung im Bundestag abgeben wolle - aber nicht zur Pandemie-Bekämpfung, sondern zum Eu­ropäischen Rat. Er rate Merkel, das zu überdenken, sagte Lindner. Man müsse natürlich auch sprechen über die Grundrechtseingriffe, über die Masken-Affäre und über die Managementprobleme in der Pande­mie. „Das sollte Frau Merkel auch offensiv anmelden.“

dpa

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