Politik

Coronaimpfbriefe: Krankenkassen kritisieren Kosten

  • Dienstag, 11. Oktober 2022
/Hans und Christa Ede, stockadobecom
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Berlin – Die Kosten für das Schreiben an die gesetzlich und privat Krankenversicherten Menschen über 60 Jahre tragen die Krankenkassen und die Privatversicherer. Zu ihrem Unmut erstattet ihnen das Bundesgesund­heitsministerium – anders als in der Vergangenheit – keine Kosten für die Aktion.

Auf Bitten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatten die gesetzliche und die private Kran­kenversicherung in den vergangenen Tagen Schreiben zur Information über eine Coronaauffrischimpfung ver­schickt. Lauterbach hatte in dem Schreiben, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, an die Menschen appel­liert, sich impfen zu lassen.

Es sei ihm ein „besonderes Anliegen“, dass „Sie selbst und wir alle gut durch den Herbst und Winter kommen“, schreibt Lauterbach. Der Minister betonte darin, dass die Impfung das wirkungsvollste Mittel gegen SARS-CoV-2 bleibt. „Wir haben das Glück, genügend Impfstoffe gegen das Virus zu haben“, erklärte Lauterbach wei­ter. Die Vakzine schützten „gut gegen schwere Verläufe der Krankheit“ und sie seien für die Menschen kosten­frei.

Dem Bund selbst hingegen entstünden durch das Schreiben keine Kosten, erklärte ein Sprecher des Bundes­mini­sterium für Gesundheit (BMG) auf Anfrage: „Der Versand an die Über-60-Jährigen läuft über die Kranken­kassen“. Wie hoch die Kosten für die Briefaktion ausfallen, darüber gab das BMG trotz Nachfrage keine Aus­kunft.

Ein Schreiben ist mit dem Porto von rund 0,85 Euro beziffert, wie dem Briefkopf des Poststücks zu entnehmen ist. Bundesweit leben in Deutschland nach Kassen zum Stichtag 1. Juli rund 22 Millionen Men­schen, die älter als 60 Jahre sind. Wie hoch die genauen Kosten für die einzelnen Krankenversicherer sind, kann auch der GKV-Spitzenverband nach eigenen Angaben nicht sagen. Mehrere große Kassen wiederum verweisen bei Anfrage auf den GKV-Spitzenverband.

Demzufolge sind die Kosten für die Krankenkassen abhängig von mehreren Faktoren, darunter die eigenen Druckkapazitäten, die Größe kassenspezifischer Aufträge, bestehende Verträge mit Dienstleistern oder gege­benenfalls die Erhöhung von Call Center- oder Beratungskapazitäten.

Der GKV-Spitzenverband schätze die Kosten auf grob ein bis­­ zwei Euro je Schreiben. Insgesamt liegen sie demnach bei 22 bis 44 Millionen Euro. Die gesetzlichen Krankenversicherung, deren finanzielle Stabilität derzeit mit einem eigenen Gesetz zumindest vorläufig gerettet werden soll, kritisiert das.

Zwar würden Verband und Kassen die mit der Impfkampagne verfolgte Zielstellung unterstützen, die Impf­be­reitschaft in der Bevölkerung durch Information und Aufklärung über die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Auffrischungsimpfungen und damit die Impfquoten zu erhöhen.

„Wir kritisieren allerdings, dass die Krankenkassen diese Versandaktion aus Beitragsgeldern finanzieren müs­sen“, erklärte ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. „Da es sich um eine Maßnahme im Rahmen der Pande­miebekämpfung handelt, wäre eine Finanzierung beziehungsweise Kostenerstattung aus Steuermitteln ange­messen gewesen, was jedoch vom Bundesgesundheitsministerium abgelehnt wurde.“

Tatsächlich hatte das BMG den Kassen eine solche Kostenerstattung in der Vergangenheit tatsächlich zuge­standen: Im vorvergangenen Frühjahr hatte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) 35,5 Millionen Berechtigungsscheine zur kostenfreien Abgabe von FFP2-Masken verschicken lassen, ebenfalls an Menschen über 60 Jahre sowie an Angehörige von Risikogruppen.

Die Coupons waren aus der Bundesdruckerei an die Kassen und die privaten Krankenversicherer geschickt worden, die unter ihren Versicherten wiederum die Anspruchsberechtigten identifizierten, darunter 23,5 Millionen Menschen, die das 60. Lebensjahr bereits beendet hatten.

Wie aus der Antwort des BMG auf eine parlamentarische Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht, erhielten die Krankenkassen und die Krankenversicherungsunternehmen damals pro versendetem Brief einen Verwaltungs­kostenersatz in Höhe von 60 Cent.

may/lau

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