Coronaimpfzertifikate: 18 Euro für das nachträgliche Ausstellen vorgesehen

Berlin – Ärzte und Apotheker, die nachträglich Coronaimpfzertifikate ausstellen, sollen dafür 18 Euro erhalten. Das gilt aber nur, wenn sie die Coronaimpfung selbst nicht vorgenommen haben. Das sieht ein Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.
In der Regel soll die impfende Praxis den Impfausweis direkt ausstellen. Dafür erhalten Ärzte laut Verordnungsentwurf bis zu sechs Euro jeweils für die Erst- und Zweitimpfung – zusätzlich zu 20 Euro je Impfung.
Diese Vergütung pro Impfung soll jedoch um jeweils vier Euro gemindert werden, wenn „die Erstellung unter Einsatz informationstechnischer Systeme erfolgt, die in der allgemeinen ärztlichen Versorgung zur Verarbeitung von Patientendaten eingesetzt werden“.
Die nachträgliche Ausstellung eines Impfzertifikates erfordere besondere Sorgfalt, um das tatsächliche Vorliegen einer vorgenommenen Impfung ausreichend zu plausibilisieren und Missbrauch des Impfzertifikates zu verhindern, heißt es zur Begründung in dem Entwurf.
Bei der Abrechnung mit der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sollen Privatarztpraxen auch Verrechnungsstellen einbinden können.
Auch wenn Apotheken nachträglich Coronaimpfzertifikate ausstellen, sollen sie dafür eine Vergütung bekommen. Vorgesehen sind auch hier 18 Euro.
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