Politik

DAK-Gesundheit will Patientenberatung an den Bundestag anbinden

  • Montag, 15. Februar 2021
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Hamburg/Berlin – Der Bundestag sollte künftig einen Patientenbeauftragten – nach dem Vorbild des Wehr­be­auftragten – direkt wählen. Dieser sollte eine neue Unabhängige Patientenberatung (UPD) füh­ren, die mit gesetzlich geregelten Kompetenzen und Befugnissen ausgestattet sein sollte. Diesen Vor­schlag hat die DAK-Gesundheit heute in die Debatte um eine Neuaufstellung der UPD eingebracht.

Die UPD hätte dadurch eine starke und unabhängige Stellung, um die Belange von Patienten wirkungs­voll gegenüber allen Akteuren im Gesundheitswesen vertreten zu können, glaubt DAK-Chef Andreas Storm. Mit einem vom Bundestag gewählten Patientenbeauftragten an der Spitze würde die neue UPD Akzeptanz und Vertrauen in der Bevölkerung gewinnen.

Storm betonte, er halte es für gesetzlich geboten, das momentane Ausschreibungsverfahren durch ein fest institu­tio­nalisiertes und nachhaltig legitimiertes Modell zu ersetzen, auch um künftig Qualitätsver­luste durch Be­treiberwechsel zu vermeiden. Er halte vor dem Hintergrund des immer komplexer wer­den­den Gesundheitswesens eine unabhängige Anlaufstelle für Patienten für erforderlich.

Da es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt, sollte die neue und reformierte Patien­ten­be­ratung aus Steuermitteln zu finanziert werden, so Storm. Derzeit wird die UPD aus Mitteln der gesetz­li­chen Krankenversicherung (GKV) finanziert.

Die UPD steht seit längerem in der Kritik. Seit dem Betreiberwechsel 2016 und der Vergabe an das pri­vatwirtschaftliche Unternehmen Sanvartis wird nicht nur ihre Unabhän­g­­igkeit infrage gestellt, sondern auch das Ausschreibungsmodell, mit dem die Trägerschaft der UPD alle sechs Jahre an einen Betreiber neu zu vergeben ist.

Die Debatte um die Neuaufstellung hatte in den vergangenen Wochen an Fahrt aufgenommen. Grund ist, dass eine Neuausschreibung der UPD vor der Tür steht. Um Änderungen auf den Weg zu bringen, bleibt der Großen Koalition nicht mehr viel Zeit.

SPD, Grüne und Linke haben sich bislang für ein Stiftungsmodell als Organisationsform einer neuen UPD ausgesprochen. Die Union hatte sich dem zuletzt angenähert. Die UPD selbst und ein Gutachten, das die Patientenbeauftragte der Bundesregierung in Auftrag gegeben hatte, zieht eine Stiftung ebenfalls in be­tracht.

Die Grünen betrachten den Vorschlag der DAK-Gesundheit differenziert. Der Vorschlag, einen Patienten­beauf­trag­ten durch das Parlament wählen zu lassen, sei „auf jeden Fall eine Überlegung wert“, Maria Klein-Schmeink, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, dem Deutschen Ärzteblatt. Das könne die Unabhängigkeit – insbesondere vom Bundesgesundheitsministerium – fördern.

Eine Anbindung der UPD an einen durch das Parlament gewählten Patientenbeauftragten halte sie aber „für nicht geeignet“. Klein-Schmeink betonte, es brauche eine starke und zivilgesellschaftlich getragene Institution, die an der Seite der Patienten stehe und stets unabhängig von politischen Interessen agieren könne.

Daher schlage man weiter die Gründung einer Stiftung als Träger der UPD vor. Denn diese genieße ho­hes Vertrauen und ermögliche eine unabhängige Trägerstruktur und Planungssicherheit. „Die Patien­ten­beratung muss auf nachhaltige und unabhängige Füße gestellt und Patienten- und Ver­braucheror­ganisa­tionen sowie die Selbsthilfe dabei konsequent einbezogen werden“, sagte sie.

Ähnlich bewertet die SPD die Vorschläge der Krankenkasse. „Grundsätzlich ist die Idee das Amt der Pa­ti­entenbauftragten aus dem BMG herauszulösen und vom Bundestag wählen zu lassen ein interessanter Ansatz mit dem ich mich durchaus anfreunden könnte“, sagte Martina Stamm-Fibich, SPD-Mitglied im Gesundheitsausschuss dem Deutschen Ärzteblatt. Ein solches Wahlmodell könne einerseits die Unab­hän­gigkeit eines Patientenbeauftragten herausstreichen und andererseits die demokratische Legitima­tion des Amtes stärken.

Für falsch hält sie es allerdings die Leitung der UPD an das Amt eines Patientenbeauftragten zu knüpfen. „Unter anderem deshalb, weil die Anbindung die Zivilgesellschaft hier nicht so stattfin­den kann, wie wir als SPD uns das für die neue UPD vorstellen“, sagte sie.

Die SPD vertrete nach wie vor die Meinung, dass die Rolle der Patientenvertretung in einer neuen UPD eindeutig über eine beratende Funktion hinausgehen müsse. Hinzu komme, dass die Führung der UPD nicht alle vier Jahre zum Spielball von politischen Interessen werden sollte. „Das wäre jedoch das End­resultat des Reformvorschlags von Herrn Storm“, sagte Stamm-Fibich.

Erst in der vergangenen Woche hatten sich Union und SPD sowie Vertreter vom Bundesministerium für Gesundheit und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung getroffen, um über eine zukünftige UPD zu beraten. Konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht, wie das Deutsche Ärzteblatt heute aus gut infor­mier­ten Kreisen erfuhr. Die Beratungen seien noch im Gange. Der Vorschlag der DAK-Gesundheit soll dabei miteinbezogen werden, hieß es.

may

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