Politik

Debatte um einrichtungsbezogene Coronaimpfpflicht entbrannt

  • Mittwoch, 27. Juli 2022
/picture alliance, Robert Michael
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Berlin – Deutschland diskutiert über die vorzeitigen Aufhebung der einrichtungsbezogenen Coronaimpfpflicht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte sich für ein Ende ausgesprochen. Bundesgesund­heits­mi­nister Karl Lauterbach (SPD) will zunächst daran festhalten.

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht schütze alte und geschwächte Menschen, sagte eine Ministeriums­spre­­cherin heute in Berlin. An dieser Meinung des Ministers habe sich nichts geändert. Die einrichtungsbezo­gene Impfpflicht endet am 31. Dezember 2022. Derzeit sei noch nicht geklärt, ob sie verlängert werde oder nicht, so die Sprecherin.

Die DKG hatte sich zuvor für das Ende der einrichtungsbezogenen Coro­na­impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal ausgesprochen. „Sie weiterzuführen, ist nach jetzigen Er­kenntnissen weder sinnvoll noch vermittelbar“, sagte die stellvertre­tende Vorstandsvorsitzende Henriette Neumeyer dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Bislang hatte sich der Verband für die einrichtungsbezogene Impfpflicht eingesetzt. Man sei in der Deltawelle von einer hohen Schutzwirkung auch für die vulnerablen Gruppen im Krankenhaus ausgegangen, sagte Neu­meyer. Mit der Omikron-Variante sei das hinfällig geworden.

Politiker von CDU und Linken hatten eine Debatte über ein Auslaufen der Impfpflicht zum Jahresende ange­stoßen. Bundestag und Bundesrat hatten die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Dezember vergan­genen Jahres beschlossen.

Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken mussten da­raufhin bis Mitte März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind. Diese Regelung ist qua Gesetz bislang nur bis zum Jahresende vorgesehen und würde wieder wegfallen, sollte das Infektionsschutzgesetz nicht erneut geändert werden.

Der Präsident des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), Bernd Meurer, sagte: „Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht allein ist der Schutz der älteren und vulnerablen Personen nicht zu gewährleisten, solange Angehörige und Besucher nach wie vor ungeimpft in die Einrichtungen kommen dürfen und damit das Virus immer wieder auch in die Einrichtungen tragen.“

dpa/kna

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