Deutscher Ethikrat wieder arbeitsfähig

Berlin – Der Deutsche Ethikrat ist vollständig berufen und damit arbeitsfähig. Am 14. und 15. November werde er zu seiner ersten Arbeitssitzung in Berlin zusammenkommen, sagte Joachim Vetter, Leiter der Geschäftsstelle des Ethikrates, dem Deutschen Ärzteblatt. Dann werde auch der neue Vorstand gewählt: eine/ein Vorsitzende/r und drei stellvertretende Vorsitzende.
„Wir freuen uns sehr und sind erleichtert, dass die Hängepartie der letzten Monate nun beendet ist“, sagte Vetter. Durch die verzögerte Berufung der neuen Ratsmitglieder durch die Bundesregierung habe die Arbeit des interdisziplinär besetzten Gremiums seit dem Frühjahr geruht. Dies sei ein Novum in seiner 16-jährigen Tätigkeit für den Rat gewesen, so Vetter.
Wie berichtet, hatte die Bundesregierung, Anfang der Woche ihre Vorschläge dem Parlament übermittelt. Bereits im April waren viele Mitglieder turnusmäßig ausgeschieden, unter ihnen die bisherige Vorsitzende Alena Buyx, Ärztin und Medizinethikerin an der Technischen Universität München.
Da die Neubesetzung des Rates einem festen Rhythmus folgt und die Amtszeit eines gewählten und berufenen Mitglieds nur vier Jahre beträgt, waren lediglich vier Mitglieder – die Theologin Elisabeth Gräb-Schmidt, der Physiker Armin Grunwald, der Bioethiker und Philosoph Mark Schweda sowie die Philosophin und IT-Expertin Judith Simon – im Rat verblieben.
Entsprechend des Ethikratgesetzes gehören dem Rat normalerweise 26 Mitglieder an, wobei die Hälfte von der Bundesregierung vorgeschlagen wird, die andere Hälfte vom Parlament. Neben einer Neuberufung ist auch eine einmalige Wiederberufung für eine weitere Amtszeit möglich.
Der Bundestag hatte im Juni seine Vorschläge für elf der neuen Kandidatinnen und Kandidaten verabschiedet. Auch dies war schon nicht unproblematisch.
Das Parlament nahm zwar die Vorschläge von SPD (die Soziologin Jutta Allmendinger und Psychologin Cornelia Betsch sowie die Pflegewissenschaftlerin Annette Riedel), den Grünen (die Umweltethikerin Uta Eser und Genderwissenschaftlerin Ute Kalender) und der FDP (den Ökonomen Nils Goldschmidt und die Rechtswissenschaftlerin Frauke Meta Rostalski) sowie die Vorschläge der CDU/CSU (die Theologinnen Petra Bahr und Kerstin Schlögl-Flierl, den Mediziner Winfried Hardinghaus und den Rechtswissenschaftler Gregor Thüsing) an.
Der von der AfD vorgeschlagene Gynäkologe Ronald Weikl wurde allerdings abgelehnt. Der Grund: Er hatte in der Coronapandemie unrechtmäßig Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt und war dafür 2022 vom Landgericht Passau zu einem Jahr Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden.
Dem Deutschen Ethikrat werden in der jetzigen Amtsperiode daher auch nur 25 – und nicht wie im Gesetz vorgesehen 26 – Ratsmitglieder angehören.
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