Drogenbeauftragter verteidigt Ampelpolitik zu Cannabis

Berlin – Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD), hat die teilweise Legalisierung von Cannabis durch die Ampelregierung gegen Kritik aus der Union verteidigt. „Das Cannabisgesetz hat für einen ehrlicheren und entkriminalisierten Umgang mit Drogen einen wichtigen Beitrag geleistet“, sagte Blienert den Zeitungen der Mediengruppe Bayern.
Vor allem die CSU dringt darauf, die Teillegalisierung wieder rückgängig zu machen. „Die Entstigmatisierung hilft, um über die Auswirkungen des Drogenkonsums zu reden“, argumentierte dagegen Blienert. Er riet auch dazu, die im Herbst ohnehin geplante Evaluierung abzuwarten.
Schon jetzt zeige sich aber, „dass gerade von Menschen, die seit vielen Jahren mit Cannabis ein Problem haben, mehr Beratungs- und Behandlungsangebote abgefragt werden, was ein gutes Zeichen ist“. Es gebe aber etwa bei der frühzeitigen Aufklärung an Schulen „noch deutlich Luft nach oben“. Diese müsse früher beginnen und häufiger angeboten werden.
Blienert mahnt an, das Augenmerk auf die zunehmende Verbreitung stärkerer Drogen zu richten. „Was uns zurzeit beunruhigen sollte: Immer mehr vor allem auch junge Menschen greifen zu viel stärkeren Mittel wie synthetischen Opioiden wie Tilidin bis Fentanyl“, sagte er. Es sei besorgniserregend, dass seit Jahren immer mehr Menschen immer gefährlichere Drogen konsumierten.
„Nicht wenige probieren alles, meist zeitgleich, was der Markt hergibt und billig ist“, warnte der Drogenbeauftragte. Allein Kokain konsumierten mehr als doppelt so viele Menschen wie vor wenigen Jahren. Einen negativen Trend gebe es auch bei der Zahl der Drogentoten.
Blienert forderte im Umgang mit diesen Entwicklungen „eine Suchtpolitik, die schützt, hilft und unterstützt“. Erforderlich sei dabei auch „eine Sucht- und Drogenpolitik, die nicht auf Vermutungen und Vorurteilen beruht, sondern auf Evidenz“, verlangte er weiter.
In den derzeitigen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD ist das Thema strittig. Vor allem die CSU dringt auf eine strikte Antidrogenpolitik.
Das Gesetz zur Teillegalisierung von Cannabis war vor einem Jahr am 1. April 2024 in Kraft getreten. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist etwa in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten verboten.
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