Eilantrag gegen Hotspotregelung

Hamburg – Die Hamburger AfD geht wie angekündigt gerichtlich gegen die Hotspotregelung in der Hansestadt vor. Vier Mitglieder des Landesvorstands reichten heute einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Hamburg ein. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang.
In dem Antrag soll die Stadt verpflichtet werden, Verstöße der vier Antragsteller gegen die Maskenpflicht und gegen die Zugangsvoraussetzungen zu Clubs und Diskotheken, in denen getanzt wird, zu dulden.
Die Hamburgische Bürgerschaft hatte in der vorigen Woche eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens festgestellt und die Hansestadt zum Coronahotspot erklärt.
Auf dieser Grundlage hatte der Senat die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen und dem Einzelhandel sowie das 2G-plus-Zugangsmodell – also für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem Test – zu Tanzveranstaltungen um vier Wochen verlängert.
Die Antragsteller würden durch die Eindämmungsverordnung des Senats in ihren Rechten verletzt. Alle vier beabsichtigten, in den nächsten Wochen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen zu besuchen, im Einzelhandel einzukaufen und gastronomische Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, heißt es in dem Antrag. Zudem planten sie, „an den Wochenenden in Musikclubs und Gaststätten an Tanzlustbarkeiten teilzunehmen“.
In dem Eilantrag werde dargelegt, warum Hamburg kein Hotspot sei, sagte Landesvize Krzysztof Walczak – der das Verfahren zusammen mit seinen Landesvorstandskollegen Dirk Nockemann, Alexander Wolf und Joachim Körner betreibt. „Sowohl die Hospitalisierungsinzidenz als auch die Belegung der Normal- und Intensivstationen zeigen, dass Hamburg im bundesweiten Vergleich kein Hotspot, sondern ein Coldspot ist.“
Auch der FDP-Landesvorsitzende Michael Kruse hatte eine Klage gegen die Hotspotregel angekündigt. „Ich habe bei vielen Gesprächen sowohl mit Bürgern als auch mit Parteifreunden große Unterstützung für mein angekündigtes Klagevorhaben erfahren“, sagte er.
Er habe bereits einen Fachanwalt beauftragt, die Hamburger Verordnung zu prüfen und einen Entwurf für die Klage auszuarbeiten. „Die abschließende Entscheidung über die Klage fällt nach eingehender fachlicher Prüfung innerhalb der nächsten sieben Tage“, kündigte Kruse an.
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