Einigung bei Koalitionsgesprächen von CDU und SPD in Sachsen

Dresden – In Sachsen haben sich CDU und SPD auf einen 110 Seiten umfassenden Koalitionsvertrag verständigt. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) und der sächsische SPD-Vorsitzende Henning Homann stellten den Vertrag gestern vor. Noch müssen die Mitglieder beider Parteien dem Koalitionsvertrag aber zustimmen.
CDU und SPD Parteien bilden eine Minderheitsregierung – um Beschlüsse zu fassen oder Gesetze zu erlassen, fehlen ihnen zehn Stimmen, so müssen sie dann jeweils Abgeordnete anderer Parteien auf ihre Seite ziehen. Die festgehaltenen Dinge stünden ein Stück weit unter Haushaltsvorbehalt, betonte Kretschmer, der sich noch vor Weihnachten erneut zum Ministerpräsidenten wählen lassen will.
Die künftige Regierung will die Zahl der Minister von elf auf zehn senken, die Zahl der Staatssekretäre von 15 auf elf. Laut Vertrag soll die CDU die Ministerien für Innen, Finanzen, Justiz und Kultus sowie die Staatskanzlei behalten. Hinzu kommen demnach Landwirtschaft und Umwelt und ein neu geschaffenes Infrastrukturministerium.
Die Ministerien für Wissenschaft sowie Kultur und Tourismus werden zu einem Haus vereint und bleiben ebenfalls in Händen der CDU. Die SPD soll wie bisher das Sozialministerium und das Wirtschaftsministerium besetzen.
Zum Thema Gesundheit heißt es, man wolle zur Sicherstellung des Fachkräftebedarfs für alle geregelten Gesundheitsfachberufe eine Studie zum mittel- und langfristig prognostizierten Bedarf erstellen. Zudem solle geprüft werden, wie Standards und Berichts- und Dokumentationspflichten abgebaut werden können, um die Beschäftigten im Gesundheitswesen zu entlasten.
Angestrebt werden soll außerdem eine Anpassung der Platzzahl für den Studiengang Physician Assistant. Das Praktische Jahr (PJ) wolle man aufwerten und eine landesweit einheitliche Aufwandsentschädigung umsetzen. Um weitere Anreize für eine ärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum zu setzen, soll ein entsprechender Sonderzuschlag geprüft und die Landarztquote beibehalten werden.
Die Versorgung im ländlichen Raum soll zusätzlich durch die Etablierung „regionaler Gesundheitszentren“ gestützt werden. Kommunale Versorgungszentren sollen Investitionszuschüsse erhalten können. Angedacht ist zudem die Förderung von „Regionalkoordinatoren“ – diese sollen mit einem eigenen Budget ausgestattet werden, das auch investiv genutzt werden kann.
Die sächsische Krankenhausplanung soll „unter Berücksichtigung der Krankenhausreform“ des Bundes weiterentwickelt werden.
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