Politik

Einsatz von Sonderermittlerin in Maskenaffäre sorgt für Unruhe im Gesundheits­ministerium

  • Mittwoch, 11. September 2024
Margaretha Sudhof, Sonderbeauftragte zur Aufarbeitung der Maskenbeschaffung  /picture alliance, photothek, Janine Schmitz
Margaretha Sudhof soll die Beschaffung der Coronamasken im Bundesministerium für Gesundheit unter die Lupe nehmen. /picture alliance, photothek, Janine Schmitz

Berlin – In der Maskenaffäre soll die ehemalige Staatssekretärin im Justiz- und im Verteidigungsministerium, Margaretha Sudhof (SPD), als Sonderermittlerin die Beschaffung der Coronamasken durch das Bundesminis­terium für Gesundheit (BMG) untersuchen. Das sorgte offenbar für Unruhe im Ministerium.

„Frau Sudhof soll die Versäumnisse aus der letzten Legislatur grundlegend aufarbeiten und transparent ma­chen“, kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Juli an. „Sie mistet jetzt aus, dabei geht sie in jeden Winkel.“ Innerhalb weniger Monate solle die Juristin ihm einen Bericht vorlegen, der auch perso­nelle Konsequenzen nach sich ziehen könne, hieß es damals.

Wie jetzt bekannt wurde, hat das den Personalrat (PR) des Ministeriums aufgescheucht, der sich mit einer Reihe von Fragen an Lauterbach gerichtet hat. Darin will dieser wissen, über welches Mandat Sudhoff verfügt und von wem sie unterstützt wird.

Gefragt wird der Minister auch, mit welchen Beschäftigten Gespräche geführt werden und auf welcher recht­lichen Grundlage das erfolgt. Ebenso will der Personalrat wissen, welche Dokumente gesichtet werden sollen.

Doch die Antworten fielen spärlich aus. „Mit Schreiben vom 23.07.2024 hat der PR eine Antwort von Herrn Minister erhalten, die die vom Personalrat aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet“, heißt es in einer inter­nen Personalratsinformation an die Mitarbeiter im BMG, die dem Deutschen Ärzte­blatt vorliegt.

Es sei weder über Art und Umfang des Gutachterauftrags, noch über die geplante Stabsstelle und die Zu­sammenarbeit mit Frau Sudhoff oder den Beschäftigten informiert worden. Und das, obwohl Mitbestimmungs- und Beteiligungstatbestände berührt seien, wie es hieß. Dabei gehe es etwa um eine Verhaltens- und eine Leistungs­kontrolle sowie Information des Personalrates bei der Einsichtnahme in Dateien und E-Mails bei Verdacht auf Verstöße.

Es sei lediglich deutlich gemacht, dass die damaligen „äußerst schwierigen Umstände“ bei der Bewertung eine zentrale Rolle spielen würden. „Dies wirft Fragen auf, die auch das Vertrauensverhältnis zwischen der Leitung des BMG und den Beschäftigten betreffen“, schreibt der Personalrat an die BMG-Mitarbeiter.

Der Personalrat forderte die Leitung des Hauses dazu auf, seine Fragen zu beantworten. Diese solle klar­stellen, dass es bei der Aufarbeitung der Beschaffungsprozesse durch die Sonderbeauftragte ausschließlich darum gehen kann, im Sinne von „lessons learnt“ geregelte Verfahren für die Zukunft festzulegen.

„Es darf aus Personalratssicht nicht darum gehen, Einzelne, die unter Hochdruck mit ,größtem persönlichen Einsatz' (Zitat AL L) auf Weisung bei den Beschaffungsprozessen mitgewirkt haben, ,zur Verantwortung' zu ziehen“, heißt es weiter. Man sei auch auf die Stellungnahme der Datenschutzbeauftragten zu dem Vorgang gespannt.

Ließ die Leitungsebene des BMG die Fragen im Juli noch offen, wird sie in einer Antwort auf eine Kleine An­frage der Union im Bundestag, die dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, ein wenig auskunftsfreudiger. Da­rin versichert die Parlamen­tarische Staatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf die Frage der Union, ob die An­kündigung der Aufklärung „als eine Drohung des Ministers gegen die Beschäftigten seines eigenen Minis­teriums zu verstehen“ sei, dass dies nicht der Fall sei.

Es gehe um eine präzise, gründliche Prüfung mit einem klaren Ergebnis, das Defizite klar benennen und Lö­sungen konstruktiv aufzeigen solle. „Diese Aufarbeitung ist der Bundesregierung wichtig.“ Die systematische und schonungslose Aufarbeitung sei auch notwendig, um in der Zukunft Beschäf­tigte bei Beschaffungs­vor­gängen zu unterstützen und die weitere Prozessstrategie in den laufenden gericht­lichen Verfahren zu opti­mieren.

Dittmar beantwortet darin auch einige Fragen, die noch in den Antworten an den Personalrat offen geblieben waren. Demnach sollen Sudhof „sämtliche Materialien, die sie für die Durchführung ihres Gutachtenauftrags benötigt sowie Materialien, die das Bundesministerium für Gesundheit im Rahmen von zivilgerichtlichen Verfahren erstellt oder veranlasst hat, zur Verfügung gestellt“ werden.

Sudhof arbeite derzeit anlassbezogen Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Gesundheit zu (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Z, der Abteilung 1, der Abteilung 6 und der Abteilung L). Für die Unterstützung ihrer Tätigkeit sei die befristete Abordnung zweier Bundesbeamtinnen vereinbart, die Ex­pertise in Prozessführung und Beschaffung besäßen, so Dittmar.

Wie lange die Prüfung genau dauern wird, bleibt weiterhin offen. Der Honorarvertrag der sachverständigen Beraterin habe „zunächst eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024“, hieß es. Sie werde das Ergebnis ihrer Arbeit der Leitung des BMG in geeigneter Form vorlegen.

Um die Beschaffung der Schutzmasken durch das BMG während der Coronapandemie wird derzeit vor Gericht gestritten. Auf den Bund könnten dadurch weitere immense Kosten zukommen, untermauert nun ein Bericht des Bundesrech­nungs­hofs (BRH). Im Haushaltsplan des BMG für 2025 sind die Kosten dafür vollkommen unterveran­schlagt.

may

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