Ethikkommission für Stammzellforschung startet mit zwei neuen Mitgliedern

Berlin – Die Zentrale Ethikkommission für Stammzellenforschung (ZES) ist neu berufen worden. Die interdisziplinär zusammengesetzte Kommission mit Fachleuten aus Ethik, Theologie, Biologie und Medizin, prüft Anträge nach dem Stammzellgesetz (StZG) unter anderem im Hinblick auf Forschungsziele oder Notwendigkeit der Verwendung humaner embryonaler Stammzellen (hES-Zellen).
Die Kommission bewertet zudem, ob die jeweiligen Vorhaben ethisch vertretbar sind. Zu jedem Forschungsvorhaben, in dem eine Verwendung von hES-Zellen geplant ist, gibt das Gremium eine Stellungnahme ab. Außerdem veröffentlicht die ZES jährlich einen Tätigkeitsbericht.
Zwei Mitglieder sind dabei neu hinzugekommen. Die Stammzellforscherin Alessandra Moretti (TU München) ist für die Fachrichtung Biologie in das Gremium erstmalig berufen worden. Auch die Ärztin und Philosophin Orsolya Friedrich (Fernuni Hagen) ist für den Bereich Ethik neu dabei.
Die anderen Mitglieder waren bereits Teil der ZES. Darunter ist die Biomedizinerin Katja Schenke-Layland (Naturwissenschaftliches und Medizinisches Institut an der Universität Tübingen) für den Bereich Biologie und die Medizinerin und Ethikerin Sabine Salloch (Medizinische Hochschule Hannover) für den Bereich Ethik.
Für den Bereich Medizin sind nach wie vor der Neurologe Matthias Bähr (Universität Göttingen), der Gynäkologe Ricardo E. Felberbaum (Klinikum Kempten) und der Hämatologe-Onkologe Anthony D. Ho (Universitätsklinikum Heidelberg) Teil der ZES.
Für das Fachgebiet der Theologie sitzen außerdem der katholische Theologe und Philosoph Antonio Autiero (Universität Münster) und der evangelische Theologe Thorsten Moos (Universität Heidelberg) in der Kommission.
In den kommenden Wochen wird sich die ZES zu ihrer konstituierenden Sitzung versammeln, dabei wird auch die oder der neue Vorsitzende gewählt.
Die Kommission ist am Robert-Koch-Institut (RKI) angesiedelt und wird alle drei Jahre neu berufen. Erstmals wurde die ZES mit Inkrafttreten des Stammzellgesetzes zum 1. Juli 2002 berufen.
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