Politik

Ethikrats­vorsitzende: Sanktionen für „Impfdrängler“ denkbar

  • Montag, 15. Februar 2021
/picture alliance, Laci Perenyi
/picture alliance, Laci Perenyi

Mainz – Die Vorsitzende des Deutschen Ethikrats, Alena Buyx, hält Sanktionen für Impf­drängler für denk­­bar. „Die Impfverordnung ist geltendes Recht in den Ländern. Und wenn die eklatant verletzt wird, ist es eine gute Idee, auch über Sanktionen nachzudenken“, sagte sie gestern im Interview bei ZDF heute.

Wenn die Verordnung nicht eingehalten werde, führe dies zudem zu „Gefühlen von Unfairness und unge­rechter Bevorzugung Einzelner. Und das zerstört das Vertrauen in das ganze Vorgehen“. Es brauche zu­dem einen Mechanismus, der regle, was mit übrig gebliebenen Impfdosen geschehen solle.

Möglich sei beispielsweise eine Telefonkaskadenliste, die man kurzfristig abtelefonieren könne, so Buyx. Auf dieser Liste sollten Menschen wie Polizisten oder Feuerwehrleute stehen, „die auch in eine Prio­risie­rungsgruppe gehören".

Natürlich müsse man pragmatisch vorgehen, und es gebe Fälle, in denen die Abgrenzung schwer sei. „Jede Impfdosis muss in einem Arm“, betonte Buyx. Aber es müsse nachweisbar sein, „dass man sich be­müht hat, das innerhalb der Priorisierungsgruppen zu machen“.

Am vergangenen Freitag hatte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt, er schließe Sankti­o­nen gegen Personen, die sich entgegen der Priorisierung vorzeitig gegen COVID-19 impfen lassen, nicht aus. Dies werde im Rahmen der Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit dem Bundestag geprüft. Auch die Grünen und die Deutsche Stiftung Patientenschutz hatten zuletzt Sanktionen gefordert.

Spahn betonte, es sei sehr wichtig, dass am Ende eines Impftages alle übrig gebliebenen Impfdosen ge­nutzt würden. Aber es brauche auch in dieser Situation Regeln. Er wisse, dass es diese in vielen Impf­zent­ren bereits gebe, etwa indem Personal eines nahe liegenden Krankenhauses oder Einsatzkräfte ge­impft würden.

kna

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