Evangelische Kliniken fordern Digitalisierungszuschlag

Berlin – Mehr Pflegestudienplätze, ein bedarfsgerechtes Personalbemessungsinstrument und ein Digitalisierungszuschlag – der Deutsche Evangelische Krankenhausverband (DEKV) hat in einem jetzt veröffentlichten Positionspapier verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen, um die Pflege im Krankenhaus weiter zu stärken.
Mit der Prüfungs- und Ausbildungsverordnung zur Umsetzung des Pflegeberufegesetzes, der Konzertierten Aktion Pflege, der Einführung des Pflegebudgets und der damit verbundenen Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System hat die Politik in der aktuellen Legislaturperiode nach Ansicht des DEKV-Vorstandsvorsitzenden schon viel bewegt. Doch auch in Zukunft brauche die Pflege im Krankenhaus weitere Stärkung.
„Eine Tätigkeit in der Pflege muss ein moderner Beruf sein, der für Menschen aller Altersgruppen und Bildungsabschlüsse lebenslang attraktiv ist“, sagte Christoph Radbruch. Um das zu erreichen hat der DEKV die Kultusminister der Bundesländer und den Bund aufgefordert, bis 2027 bundesweit 10 Prozent zusätzliche Pflegestudienplätze zu schaffen.
„Um Kompetenzen in der Pflege gezielt zu entwickeln, sollte in den Häusern zudem ein mit den mittel- und langfristigen Zielen und Entwicklungen des Krankenhauses abgestimmtes strukturiertes Personal- und Kompetenzmanagement implementiert werden“, so Radbruch.
Darüber hinaus hat der DEKV den Gesetzgeber aufgefordert, die Entwicklung eines modernen, wissenschaftlich fundierten Pflegebedarfsbemessungsinstruments für das Krankenhaus zu beauftragen und dessen Einführung gesetzlich umzusetzen.
Das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), dem Deutschen Pflegerat (DPR) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) entwickelte Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 sei ein geeignetes Interims- und Übergangsinstrument. Es beziehe auch besonders pflegebedürftige, vulnerable Patientengruppen mit ein und erleichtere die Dokumentation.
„Ein zukünftiges Pflegepersonalbemessungsinstrument muss aber noch weiter ausdifferenziert werden, beispielsweise in der Nachtschicht, der Zuwendungsorientierung und bei der Qualifikation der Pflegenden“, sagte Radbruch.
Ferner hat der DEKV in dem Positionspapier vorgeschlagen, einen Digitalisierungszuschlag in der Krankenhausfinanzierung zu verankern. Damit soll der Digitalisierungsprozess in den Kliniken langfristig gesichert werden.
Christoph Radbruch: „Mit Ablauf des Krankenhauszukunftsfonds muss eine regelhafte Erstattung der vollständigen Kosten für die Digitalisierung nachhaltig in der Krankenhausfinanzierung mit einem Zuschlag je Fall verankert sein. Dies umfasst neben fortlaufenden Investitionen in die Digitalisierung auch Aufwendungen für die Qualifizierung der Pflege.“
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