Fachverbände stellen Änderungen im Infektionsschutzgesetz nicht infrage

Berlin – Die geplanten Änderungen und Ergänzungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden im Rahmen der heutigen Anhörung des Gesundheitsausschusses unter Leitung von Erwin Rüddel (CDU/CSU) grundsätzlich nicht infrage gestellt. Allerdings gab es in Detailfragen Vorschläge für Anpassungen.
Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßte insbesondere die vorgesehene Neuregelung im Zusammenhang mit möglichen Impfschäden. Es sei sowohl für Patienten als auch Ärzte wichtig, dass im Fall eines Impfschadens eine rechtlich sichere Absicherung von Versorgungsansprüche gewährleistet sei, betonte Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der BÄK. Deshalb sei die nun geplante entsprechende Klarstellung „überfällig und alternativlos“.
Kritisch sieht die BÄK die geplante Regelung im Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze, wonach auch Apotheker im digitalen Coronaimpfausweis Nachtragungen vornehmen können sollen. Bei der Impfdokumentation trügen im Regelfall Ärzte alle notwendigen Daten in den Impfausweis ein. Von dieser Regelung sollte nur in „begründeten Ausnahmefällen“ abgewichen werden können, so Lundershausen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) forderte mit Blick auf den geplanten digitalen Impfausweis eine Konkretisierung der rechtlichen und technischen Vorgaben. Zudem könnten Apotheker wie auch Ärzte nur eine allgemeine Prüfpflicht haben, ob die Impfdokumentation vollständig und nicht offensichtlich gefälscht sei.
Sebastian Schmitz, Hauptgeschäftsführer der ABDA, betonte, man könne seitens der Apotheken einen guten und niederschwelligen Beitrag beim Eintrag von Impfdaten leisten – die technischen Voraussetzungen seien gegeben.
Über Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen wurden weitere Neuregelungen ergänzt. So sollen die Kosten für Coronatests und COVID-19-Impfungen nach den Verordnungen des Bundes aus Steuermitteln finanziert werden – was sowohl die gesetzliche wie auch die private Krankenversicherung positiv bewertete.
Der Caritasverband begrüßte, dass die Bundesregierung angesichts der dynamischen Lage in der Pandemie die rechtlichen Regelungen kontinuierlich anpasse und nun Ausnahmeregelungen für Schulschließungen vorsehe, die Ausbildungen in den Bereichen der Gefahrenabwehr und Daseinsvorsorge beträfen. Das Gleiche müsse für Schulen des Gesundheitswesens gelten. Die Pflegeschulen und übrigen Schulen des Gesundheitswesens müssten deshalb in den Ausnahmekatalog mit aufgenommen werden.
Der Caritasverband gab außerdem zu bedenken, dass der Schutzschirm für Pflegeeinrichtungen Ende Juni auslaufe und die Ausgleichszahlungen bis Ende Dezember 2021 verlängert werden sollten.
Der Deutsche Landkreistag begrüßte die geplanten Neuregelungen, forderte die Bundesregierung jedoch zugleich dazu auf, angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens die Chance zu nutzen, um die Geltungsfrist des Paragrafen 28b des IfSG (die sogenannte Notbremse) insgesamt schon Ende Mai auslaufen zu lassen oder eine verkürzte Geltungsfrist für den Bildungsbereich vorzusehen.
Bernhard Bornhofen vom Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) machte in der Anhörung auf die Dauerbelastung der Mediziner in dem Sektor aufmerksam. Er warnte trotz der rückläufigen Coronainfektionszahlen vor einer zu frühen Entwarnung in der Coronakrise – die epidemische Lage von nationaler Tragweite bestehe weiter.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: