Politik

FDP will Entbürokratisierungs­gesetz für das Gesundheitswesen

  • Donnerstag, 19. Dezember 2024
/StockPhotoPro, stock.adobe.com
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Berlin – Eine effiziente und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung müsse durch einen konsequenten Büro­kratieabbau unterstützt werden. Entsprechende Ansatzpunkt sollen in einem eigenen Bürokratieentlastungs­ge­setz für das Gesundheitswesen umgesetzt werden, fordert die FDP in einem neuen Antrag, der in den Bundestag eingebracht werden soll.

„Unverhältnismäßige Bürokratiebelastungen binden wichtige Ressourcen, die dringend für die Versorgung von Patienten benötigt werden. Mehr als 61 Tage im Jahr müssen Praxen laut einer Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung für Bürokratie aufwenden“, sagte Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Mitglied im Gesundheitsausschuss. Dieser Zustand müsse dringend verändert werden.

Die FDP fordert mit einem Entbürokratisierungsgesetz unter anderem die Umsetzung einer „Bepreisung von Büro­kratie- und Berichtspflichten“. Hierfür sollen der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), der Bewertungs­ausschuss und die Vertragspartner der Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet werden, bei der Erstellung von Richtlinien und der Festlegung der Vergütung den Bürokratieanteil gesondert auszuweisen und diesen Anteil entsprechend preislich darzustellen.

Regelungen des Sozialgesetzbuches sowie weiterer gesundheits- und pflegepolitischer Gesetze und Verordnun­gen seien dahingehend zu überprüfen, inwieweit Bagatellgrenzen erhöht und Berichts- sowie Nachweisfristen verlängert werden können.

Zudem sollen mit Blick auf eine Entlastung der Leistungserbringer beispielsweise Erleichterungen im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung, ein Verzicht auf Rechnungskürzungen wegen unbedeutender Formfehler sowie eine Reduzierung des Aufwands für Praxen in Bezug auf Anfragen von Krankenkassen und anderen Stellen um­gesetzt werden.

Für den Krankenhausbereich sieht die FDP unter anderem „grundlegende“ Vereinfachungen bei den Verhandlun­gen zum Pflegebudget sowie bei der Vergütung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB) vor.

Mit entsprechenden Überarbeitungen soll außerdem die Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) und das Pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtun­gen (PEPP-System) verschlankt werden.

In Apotheken sollen beispielsweise weitergehende Abgabeerleichterungen bei Lieferengpässen für Entlastung sorgen.

aha

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