G-BA beauftragt Studienanalyse eines Lipidscreenings bei Kindern

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) lässt den aktuellen Stand der Studienlage zu einer Früherkennung von familiären Fettstoffwechselstörungen bei Kindern und Jugendlichen bewerten.
Mit den sich daraus ergebenen Daten, die das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) erheben wird, soll auf „wissenschaftlicher Grundlage“ entschieden werden, ob es für Kinder und Jugendliche ein entsprechendes Screening auf krankhaft erhöhte Blutfettwerte (Lipide) eingeführt werden sollte.
„Ziel einer generell angebotenen Blutuntersuchung wäre es, Fettstoffwechselstörungen früher zu diagnostizieren und mit Veränderungen des Lebensstils oder gegebenenfalls lipidsenkenden Medikamenten einen günstigeren Krankheitsverlauf zu erreichen“, teilt der G-BA nach einer Sitzung des Unterausschusses Methodenbewertung mit.
Diese Vorsorgeuntersuchung ist auch ein Teil eines Impulspapiers aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) aus dem Oktober vergangenen Jahres. Dort wurde ankündigt, durch die Verbesserung der Früherkennung bei Kindern und Jugendlichen gezielt auch die Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu senken.
Das BMG-Papier, aus dem bisher keine weitere Gesetzgebung entstanden ist, sieht vor, dieses Lipidscreening in der U9 für Kinder im Alter von fünf Jahren durchzuführen.
„Die Einführung einer solchen Untersuchung bedarf einer genauen Vorbereitung“, erklärte Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung, in einer Mitteilung. So sei zu klären, „wie die Beratung und die Durchführung auszugestalten sind, wie die betroffenen Kinder im Ergebnis versorgt werden können und inwieweit Informationsmaterialien zur Unterstützung der Beratung zur Verfügung gestellt werden sollten.“
Bisher ist bei der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 13 bis 14 Jahren eine gezielte Laboruntersuchung auf eine Fettstoffwechselstörung nur dann vorgesehen, wenn eine familiäre Vorbelastung bekannt ist, teilt der G-BA mit. Um den Zeitraum zwischen der U9 im Alter von fünf Jahren und der J1 zu schließen, berät der G-BA zudem über die Einführung einer neuen U-Untersuchung im Alter zwischen 9 und 10 Jahren.
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