G-BA-Beratungen zu Versorgungsangeboten für psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird die Beratungen zu besseren Versorgungsangeboten für schwer psychisch erkrankte Kinder und Jugendliche mit einem komplexen ärztlichen wie therapeutischen Behandlungsbedarf aufnehmen. Der heutige Beschluss knüpft damit an den im Dezember 2021 in Kraft getretenen Richtlinienbeschluss an, der entsprechende Angebote bereits für Erwachsene vorsieht.
Der G-BA überträgt diesen Arbeitsauftrag dem Unterausschuss Psychotherapie. Damit erweitert sich das bisherige Arbeitsspektrum des Unterausschusses: Neben Fragen der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung kommen nun auch Sektorengrenzen überschreitende Aspekte für eine koordinierte und strukturierte Versorgung (§ 92 Absatz 6b SGB V) hinzu. Das spiegelt sich auch in seinem neuen Namen wider: Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung.
Für die Beratung des Auftrags werde im Unterausschuss Psychotherapie und psychiatrische Versorgung auf der Seite der Leistungserbringer nun neben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) vertreten sein, so teilte der G-BA mit. Die DKG ist bei Fragen zur Richtlinie für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung von schwer psychisch erkrankten Erwachsenen (KSVPsych-RL) stimmberechtigt.
Kernelement der 2021 neu beschlossenen KSVPsych-RL ist die koordinierte Versorgung der Patientinnen und Patienten durch berufsgruppenübergreifende Behandlungsteams. Auch für die Altersgruppe der Kinder und Jugendlichen soll nun eine Regelung erarbeitet werden, die eine bessere Koordination der Versorgung gewährleistet, den Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung und umgekehrt erleichtert sowie durch abgestimmte Prozesse eine höhere Versorgungseffizienz ermöglicht.
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