G-BA beschließt Aufgabenverteilung der Unparteiischen Mitglieder

Berlin – In der ersten öffentlichen Plenumssitzung der fünften Amtsperiode des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) hat das Gremium die Zuständigkeiten der hauptamtlichen unparteiischen Mitglieder festgelegt.
Wie in den vergangenen beiden Amtsperioden bleibt Josef Hecken als unparteiischer Vorsitzender für die Arbeitsbereiche „Arzneimittel“, „Bedarfsplanung“ und „Zahnärztliche Behandlung“ zuständig. Er wird auch die dazugehörigen Unterausschüsse leiten.
Dabei wird er von den ehrenamtlichen unparteiischen Jörg Niemann (Arzneimittel), Jörg Hermann (Bedarfsplanung), Friedhelm Hase (Zahnärztliche Behandlung) unterstützt.
In den Arbeitsbereich von Karin Maag, die als Unparteiische für eine zweite Amtsperiode im G-BA benannt wurde, fallen wieder die Vorsitze der Unterausschüsse „Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)“, „Disease-Management-Programme“ (DMP), „Qualitätssicherung“ sowie „Post COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik“.
Die Arbeit in den Ausschüssen unterstützen die ehrenamtlichen Unparteiischen Udo Degener-Hencke (ASV), Lili Grell (DMP) und Rolf-Ulrich Schlenker (Qualitätssicherung). Die stellvertretende Leitung des Ad-hoc-Ausschusses Post COVID übernimmt Hecken.
Neu im Amt der hauptamtlichen Unparteiischen ist Bernhard van Treeck. Er wird künftig die Leitung der Unterausschüsse „Methodenbewertung“, „Psychotherapie und psychiatrische Versorgung“ sowie „Veranlasste Leistungen“ verantworten.
Jörg Hermann (Methodenbewertung), Lili Grell (Psychotherapie und psychiatrische Versorgung) sowie Udo Degener-Hencke (veranlasste Leistungen) sind die jeweiligen Ausschussvertretungen.
Die Amtsperiode aller Unparteiischen geht bis zum 30. Juni 2030.
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