Politik

G-BA kündigt Entscheidung zu Tabakentwöhnung und Long COVID an

  • Freitag, 7. Februar 2025
/VlaDee, stock.adobe.com
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Berlin – Bei schwerer Tabakabhängigkeit sollen gesetzlich Krankenversicherte künftig auch Arzneimittel zur Tabakentwöhnung erhalten können. Long-COVID-Patienten bekommen einen Anspruch auf den Off-Label-Use bei Arzneimitteln. Beides kündigte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute an.

„Wir schließen in diesem Jahr einige Beratungen zu neuen gesetzlichen Aufträgen ab, die eine besondere Rele­vanz für bestimmte Gruppen von Versicherten haben“, sagte Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA.

Beispielsweise sollten Patienten mit Long COVID einen regulären Anspruch auf eine zulassungsüberschrei­tende Anwendung von Arzneimitteln erhalten. Arzneimittel außerhalb der Zulassung einzusetzen, also im Off-Label-Use, sollte aus Sicherheitsgründen die Ausnahme bleiben – bei Long-COVID-Patienten sei es aber „sinnvoll“, erklärte der G-BA-Chef.

Grund sei, dass es bisher es nach wie vor keine Arzneimittel gebe, die speziell für Long COVID zugelassen seien. „Daher werden wir über eine Anpassung der Arzneimittel-Richtlinie entscheiden, sobald die Expertengruppe ,Long COVID Off-Label-Use' beim Bundesinstitut für Arznei­mittel und Medizinprodukte (BfArM) ihre notwen­digen Empfehlungen abgegeben hat“, erklärte Hecken.

Er betonte, dass außerdem Versicherte mit schwerer Tabakabhängigkeit – und damit entsprechenden Risiken für Folgeerkrankungen – zukünftig im Rahmen von Programmen zur Tabakentwöhnung unterstützende Arz­neimittel erhalten könnten.

„Diese Möglichkeit gibt es bislang nicht, die gesetzlichen Vorgaben waren hier ganz rigoros. Der G-BA wird den vom Gesetzgeber eröffneten Spielraum nutzen und nachweislich nützliche Arzneimittel verordnungs­fähig ma­chen“, so Hecken weiter.

Auslöser für Beratungen des G-BA sind nicht nur neue gesetzliche Aufgaben. In diesem Jahr will das Gremium nach Angaben von Hecken wieder einige Beschlüsse fassen, die auf Hinweise aus der medizinischen Versor­gung oder auf Ergebnisse von Evaluationen zurückgehen.

Unter anderem sollen die Anforderungen für multiprofessionelle Netzverbünde vereinfacht werden, die die Behandlung von schwer psychisch Erkrankten absichern. So sollen solche Verbünde nach Vorstellung des G-BA schneller entstehen.

Bei der Verordnung von häuslicher Krankenpflege prüft der G-BA in diesem Jahr, wie mögliche Rege­lungslücken für Versicherte mit einem erhöhten Bedarf an Behandlungspflege geschlossen werden können. Im Bereich Qualitätssicherung berät das Gremium – aufgrund von Hinweisen aus Wissenschaft und Praxis – über seine Anforderungen an Krankenhäuser, die Patienten mit einem Bauchaortenaneurysma behandeln.

„Ein thematischer Schwerpunkt unserer Arbeit wird das Thema der Früherkennung von Erkrankungen sein“, sagte Hecken. Hier stünden etwa Beschlussfassungen zum Lungenkrebsscreening und zu Fettstoff­wech­sel­­störungen bei Kindern und Jugendlichen an.

„Die richtige Screeningstrategie zu definieren ist alles andere als trivial“, erklärte Hecken. Schließlich sollten falsche Screeningbefunde und Überdiagnosen möglichst vermieden werden. „Beides geht mit unnötigen Ängs­ten, falschem Sicherheitsgefühl und Verschwendung von Versichertengeldern einher. Eine sichere Studienlage ist deshalb auch für ein gutes Früherkennungsangebot essenziell.“

Der G-BA hat online eine Übersicht zusammengestellt, die der G-BA zusätzlich zum routinemäßigen Aktua­lisieren der Richtlinien in diesem Kalenderjahr bearbeiten will.

may/EB

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