Politik

G-BA schließt fast alle Beratungsverfahren pünktlich ab

  • Mittwoch, 16. April 2025
/yelosmiley, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im vergangenen Jahr nur bei 20 von 591 Beratungsverfahren die vorgeschriebenen Fristen gerissen. Damit seien 97 Prozent der Verfahren innerhalb des vorgesehenen Zeitrahmens abgeschlossen worden, erklärte der G-BA heute in Berlin.

Von den 20 nicht fristgerecht abgeschlossenen Verfahren entfielen acht auf abgeschlossene Verfahren, die nach Ablauf der Frist abgeschlossen wurden, und zwölf Verfahren, die bis zum Ende des vergangenen Jahres noch nicht abgeschlossen waren.

Zu den abgeschlossenen Verfahren würden unter anderem Beschlüsse gehören, mit denen der G-BA die bestehenden Regelungen weiterentwickele, aber auch neue Angebote etabliere, erklärt sein unparteiischer Vorsitzender, Josef Hecken. Das seien beispielsweise das Disease-Management-Programm für Kinder und Jugendliche mit Adipositas oder die Anforderungen an eine koordinierte Versorgung von schwer psychisch kranken Kindern und Jugendlichen.

„Unsere Arbeitsergebnisse im Fristenbericht gebündelt aufzubereiten, ist aus meiner Sicht wichtig: So stellen wir dem leider oft vorhandenen Gefühl, dass die Selbstverwaltung zu langsam arbeitet, belastbare Zahlen und Fakten entgegen“, betont Hecken. „Diese Transparenz über unsere Arbeitsweise braucht es. Ohne dieses Wissen kann eine Beratungsdauer von zwei oder drei Jahren sehr lang wirken.“

Der Gesetzgeber sieht für die Dauer von Beratungsverfahren im G-BA teilweise Fristen vor, beispielsweise sechs Monate für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel und zwei Jahre für die Bewertung von neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante Versorgung. 

Seit 2016 legt der G-BA dem Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages jährlich seinen sogenannten Fristenbericht vor, in dem er erklärt, ob und aus welchen Gründen er die gesetzlich vorgesehene Dauer eines Beratungsverfahrens überschreiten musste.

Das sei auch mit dem klaren Signal an den G-BA als Selbstverwaltungsgremium verbunden, dass die Beschlüsse nicht ohne Not länger dauern sollen als unbedingt notwendig. „Klar ist: Wir wollen möglichst schnell zu wissenschaftlich fundierten Entscheidungen kommen. Und zu Recht müssen wir begründen, wenn ein Zeitplan nicht gehalten werden kann“, sagt Hecken.

EB/lau

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