Politik

G-BA überprüft aktuelle Richtlinie zur Prostatakrebsfrüherkennung

  • Freitag, 18. Juli 2025
/Peakstock, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft die aktuelle Richtlinie zur Prostatakrebsfrüherkennung. Die Patientenvertretung im G-BA hat gemeinsam mit dem G-BA-Vorsitzenden Josef Hecken gestern einen entsprechenden Antrag auf den Weg gebracht.

Laut aktueller Richtlinie gehört die digital-rektale Untersuchung (DRU) zur Früherkennung des Prostatakarzinoms ab 45 Jahre. Die kürzlich aktualisierte S3-Leitlinie sieht diese allerdings nicht mehr vor. Das Deutsche Ärzteblatt hat berichtet.

Folgende neue Screeningstrategie soll laut Patientenvertretung nun überprüft werden: „Nach einer patientenindividuellen Aufklärung unter Zuhilfenahme einer schriftlichen Patienteninformation (Entscheidungshilfe) wird bei Männern im Alter zwischen 50 und 70 Jahren eine Testung des prostataspezifischen Antigens (PSA) durchgeführt.“

In Abhängigkeit des ermittelten PSA-Wertes erfolgt nach zwei bis fünf Jahren eine erneute PSA-Testung und eine Magnetresonanztomografie (MRT) mit eventueller MRT-gezielter Biopsie. Ob eine MRT erforderlich ist, soll mithilfe eines Risikoscores geprüft werden.

„Es liegen neue Erkenntnisse vor: Die Kombination der PSA-Testung mit einer MRT-Untersuchung verringert falsche beziehungsweise unnötige Befunde", sagte Ernst-Günther Carl, Patientenvertreter im G-BA. Daher sei eine Überprüfung der wissenschaftlichen Erkenntnisse angezeigt und notwendig. Die Patientenvertretung sieht in verständlichen Patienteninformation zudem einen zentralen Beratungsgegenstand.

G-BA-Chef Hecken sagte: „Ob ein neues Früherkennungsangebot eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung sein kann oder ein bestehendes angepasst werden muss, überprüft der G-BA in einem klar strukturierten und transparenten Verfahren.“

Bereits im Jahr 2018 hatte die Patientenvertretung einen Antrag zur Nutzenbewertung der PSA-Testung gestellt. Dabei hatte sich zwar ein Nutzen im Hinblick auf die prostataspezifische Mortalität gezeigt, dieser stand allerdings einer zu hohen Anzahl an Überdiagnosen und falsch-positiven Testbefunden gegenüber. Als einzelne Früherkennungsuntersuchung konnte der PSA-Test daher nicht als Kassenleistung aufgenommen werden.

mim

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