G-BA verlängert Coronasonderregeln für Krankenhäuser

Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat wegen der Coronapandemie eine Reihe von Ausnahmeregelungen für Krankenhäuser im Bereich der Qualitätsanforderungen bis zum 30. September 2021 verlängert. Sie sollen Klinikpersonal in der dritten Welle der Coronapandemie dabei unterstützen, sich ganz auf die Patientenversorgung zu konzentrieren.
Die Ausnahmeregeln beziehen sich auf die Qualitätssicherungsrichtlinie Früh- und Reifgeborene, die Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen, die Qualitätssicherungsrichtlinie zum Bauchaortenaneurysma, die Richtlinie zur Kinderherzchirurgie, die Richtlinie zur Kinderonkologie und die MD-Qualitätskontrollrichtlinie.
Die ersten fünf genannten Richtlinien sehen für die Krankenhäuser Personalmindestvorgaben für die Ausstattung und den Einsatz von Pflegefachkräften vor. Die Ausnahmen sollen den Krankenhäusern die Patientenversorgung erlauben, selbst wenn die Mindestvorgaben für Pflegefachkräfte unterschritten werden, hieß es aus dem G-BA.
Ausnahmen bei der MD-Qualitätskontrollrichtlinie gelten zunächst nur bis Ende Juni. Bis dahin soll es keine Kontrollen im Sinne der Richtlinie durch den Medizinischen Dienst (MD) in Krankenhäusern geben.
Spätestens zwei Wochen vor dem Auslaufen der Verlängerungen, also Mitte Juni für die MD-Kontrollen sowie Mitte September 2021 für die übrigen Richtlinien, wird der G-BA über eine mögliche weitere Verlängerung entscheiden und die dann aktuelle Versorgungssituation berücksichtigen.
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