Politik

Gemeinsamer Bundesausschuss ändert Vorgaben für Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung

  • Freitag, 20. Juni 2025
/Wild Awake, stock.adobe.com
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Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Frist angepasst, in der Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung für ihre Notaufnahmen Ärztinnen und Ärzte benennen müssen, die über eine Zusatz-Weiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ verfügen. In den Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern war bislang vorgesehen, dass Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung diese Vorgabe in einer Frist von fünf Jahren nach Verfügbarkeit der entsprechenden Weiterbildung im jeweiligen Bundesland erfüllen müssen.

Nun soll die bisher regional ausgerichtete Übergangsregelung unabhängig von den jeweiligen Weiterbildungsverfügbarkeiten in den Bundesländern bis einschließlich 31. Dezember 2025 fortgelten. Dieselbe geänderte Frist gilt auch für die Benennung einer verantwortlichen Pflegekraft mit der Zusatzqualifikation „Notfallpflege“.

„Mit der Anpassung wird ein einheitlicher Zeitpunkt für die Umsetzung der betreffenden Personalvorgaben definiert“, erklärte der G-BA. Die Zusatz-Weiterbildung „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ wurde 2018 in die (Muster)-Weiterbildungsordnung aufgenommen. Nach Informationen der Bundesärztekammer ist die Zusatz-Weiterbildung im Anschluss sukzessive in den Weiterbildungsordnungen aller Landesärztekammern umgesetzt worden. Der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zufolge gibt es etwa 650 Krankenhäuser mit Basisnotfallstufe.

Krankenhäuser begrüßen die Neuregelung

Die DKG begrüßt den Beschluss des G-BA. „Die landesindividuelle, fünfjährige Übergangsregelung ist in fast allen Bundesländern zwischenzeitlich ausgelaufen, teilweise bereits 2023“, sagte der Vorstandsvorsitzende der DKG, Gerald Gaß, dem Deutschen Ärzteblatt. „In der Praxis kam es zu unterschiedlichen Auslegungen der Vorgabe. Der Medizinische Dienst forderte nicht nur eine Person, sondern legte die Regelung im Sinne einer 24/7-Vorgabe aus, sodass circa 5,5 Vollkräfte mit der entsprechenden Zusatz-Weiterbildung erforderlich gewesen wären.“

Die Verlängerung der Übergangsregelung bis zum 31.Dezember 2025 für alle Krankenhäuser der Basisnotfallversorgung sei ein großer Erfolg und setze eine seit langer Zeit bestehende Forderung der DKG um.

„Dass die Krankenhäuser perspektivisch mindestens einen Arzt und eine Pflegekraft mit der Zusatz-Weiterbildung benötigen, ist bereits seit Erstbeschluss der Regelungen im Mai 2018 vom Grundsatz her bekannt gewesen“, so Gaß weiter. „Ab 2026, also nach Auslaufen der verlängerten Übergangsregelung, wird der G-BA neue gestufte Vorgaben für dieses Personal für die verschiedenen Notfallstufen festlegen. Die DKG setzt sich hier für umsetzbare und praxisgerechte Lösungen im Sinne der Krankenhäuser ein.“

fos

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