Politik

Gesetz zur Pflegefachassistenz­­ausbildung an Ausschüsse überwiesen

  • Freitag, 6. Dezember 2024
Pflegedienst
/picture alliance, Sebastian Gollnow

Berlin – Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflege­fach­assistenzausbildung“ ist nach der 1. Lesung im Bundestag gestern zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen worden. Federführend ist der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Mit der Reform will der Bund die Ausbildung von Pflegefachassistenzen künftig vereinheitlichen und darüber hinaus für eine bundes­einheitliche und angemessene Vergütung sorgen. Ziel ist es, den Beruf aufzuwerten und den Zugang für Bewerber zu erleichtern.

Falls es das Gesetz bis zur Neuwahl noch abschließend durch den Bundestag schaffen sollte, gilt künftig für alle Anwärter im Regelfall eine 18-monatige theoretische und praktische Ausbildung. Vorgesehen sind darin Pflichteinsätze in der stationären Langzeitpflege, der ambulanten Langzeitpflege und stationären Akutpflege.

Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation. Bei positiver Prognose der Pflegeschule ist auch für Bewerber ohne Schulabschluss eine Ausbildung denkbar. Ebenso kann die Ausbildung in Teilzeit und bei Vorerfahrungen verkürzt absolviert werden. Diese bundeseinheitliche Variante würde dann die 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenz­ausbildungen ablösen.

Die geplante bundeseinheitliche Ausbildung von Pflegefachassistenzkräften ist aus Sicht des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBFK) „ein längst überfälliger Schritt“. Zugleich sprach sich der Verband dafür aus, die Ausbildungsdauer auf 24 Monate zu erhöhen.

Kürzere Ausbildungszeiten und niedrigere Anforderungen gefährdeten die Qualität der pflegerischen Versor­​gung bei zunehmender Komplexität in der Medizin und Diagnostik. Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf wird Schätzungen zufolge bis 2055 um rund 1,8 Millionen auf dann rund 6,8 Millionen steigen.

kna/EB

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