Gesundheitsakteure drängen Abgeordnete zu Planungssicherheit für Kliniken

Berlin – Eine Krankenhausreform ist bis zur nächsten Bundestagswahl notwendig. Es braucht vor allem auch Planungssicherheit. Auf beides machten Bundesärztekammer (BÄK), Deutscher Pflegerat (DPR), Marburger Bund (MB) und Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Abgeordneten des Bundestags in einem gemeinsamen Schreiben aufmerksam. Der Brief von gestern liegt dem Deutschen Ärzteblatt vor.
Den vier Akteuren zufolge ist es dringend notwendig, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) in dieser Legislaturperiode, die noch bis September 2025 andauert, in Kraft treten zu lassen. „Sollte dieses Gesetz scheitern, droht uns eine lähmende Phase der Unsicherheit bei der Standortentwicklung der Krankenhäuser über die nächste Bundestagswahl hinaus“, schreiben die Verbände.
Es werde Planungssicherheit in Form von verlässlichen Rahmenbedingungen gefordert, um künftig die Voraussetzungen in Form von Personalplanungen und Investitionen für die jeweiligen Leistungsspektren der Zukunft zu entwickeln. Der Fokus sollte hinsichtlich der geplanten Leistungsgruppen vor allem auf den 60 Gruppen liegen, die in Nordrhein-Westfalen (NRW) entwickelt worden seien.
„Die vom Bund bisher dazu geplanten strittigen Weiterentwicklungen, wie zum Beispiel die Einführung von Mindestfallzahlen, zusätzlichen Leistungsgruppen oder Veränderungen bei den Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen sollten in einer zweiten Entwicklungsphase gemeinsam mit den Ländern ab dem Jahr 2027 geprüft werden“, heißt es in dem Brief weiter.
Den Verbänden zufolge bietet ein solches Zwei-Phasen-Modell bei der Krankenhausplanung den Vorteil, später zu beurteilen, ob Ergänzungen zum NRW-Planungskonzept notwendig sind und diese gegebenenfalls konkret daran auszurichten.
Zunächst auf etablierte Instrumente setzen
Bei der geplanten Finanzierungsreform schlagen BÄK, MB, DKG und DPR vor, in einem ersten Schritt auf die Weiterentwicklung bereits etablierter fallzahlunabhängiger Finanzierungsinstrumente zu setzen.
Darunter zählen sie etwa Notfallstufen-, Sicherstellungs- und Zentrumszuschläge sowie Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe. Damit könnten die Krankenhausstandorte unterstützt werden, die besondere Strukturkosten hätten, etwa bei der Notfallversorgung, hieß es.
Alles was darüber hinaus geht, sollte nach Ansicht von BÄK, MB, DKG und DPR im Anschluss an die Krankenhausreformgesetzgebung mit der Selbstverwaltung vorbereitet werden. Die vier Akteure erneuern zudem die Forderung für eine stabile finanzielle Basis für die Krankenhäuser zu sorgen, um einen kalten Strukturwandel mit ungeordneten Versorgungseinschnitten und Leistungskürzungen zu verhindern.
Bei den geplanten sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen müsse es darüber hinaus verlässliche rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen geben, schreiben die Verbände weiter. Diese müssten sowohl für die Krankenhäuser als auch für die Vertragsärzte fair ausgestaltet sein, um eine bedarfsgerechte regionale Versorgung zu ermöglichen.
Auch sollten Aspekte zur Entbürokratisierung, die bereits auf dem Tisch lägen, in das KHVVG übernommen werden, hieß es weiter. Die DKG hatte heute aktuelle Zahlen zur bürokratischen Belastung des ärztlichen und nicht ärztlichen Personals sowie konkrete Vorschläge zur Entlastung vorgelegt.
Die Krankenhausreform wurde vor der Sommerpause im Bundestag bereits in erster Lesung beraten. Im Sommer finden Berichterstattergespräche statt und es wird an Änderungsanträgen zum KHVVG gearbeitet.
Für den 25. September ist die öffentliche Anhörung von Sachverständigen im Gesundheitsausschuss des Bundestags geplant. Im Oktober soll die Abstimmung im Parlament erfolgen. Nach bisherigem Stand soll das Gesetz zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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