Politik

Gesundheitsministerium behält Zuständigkeit für Digitalisierung

  • Mittwoch, 7. Mai 2025
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Berlin – Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) muss keine größeren Kompetenzen und Abteilungen an das neu zu schaffende Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung abgeben. Das geht aus dem Organisationserlass hervor, den das neue Bundeskabinett gestern als eine seiner ersten Amtshandlungen verabschiedet hat.

Die neue Bundesregierung kommt der seit Jahren erhobenen Forderung nach, ein eigenes Digitalministerium aufzubauen, um Digitalisierungsmaßnahmen einheitlich steuern zu können. Geführt werden soll das Haus vom bisherigen Geschäftsführer der Holding hinter den Elektronikketten MediaMarkt und Saturn, Karsten Wildberger (parteilos).

Dazu erhält Wildberger gemäß dem Organisationserlass, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt und den Zuschnitt der Bundesministerien regelt, Kompetenzen und Abteilungen, die bisher in sechs anderen Häusern angesiedelt sind, namentlich den Ministerien für Inneres, Verkehr, Wirtschaft, Finanzen, Justiz sowie dem Bundeskanzleramt.

So sollen Grundsatzfragen und strategische Vorschau nicht mehr wie bisher beim Kanzler angesiedelt sein, sondern im neuen Ministerium. Aus dem Innenministerium erhält es unter anderem die Verantwortung für die Steuerung der IT des Bundes, einschließlich der zugehörigen IT-Infrastruktur und der IT-Sicherheit.

Ferner soll das Digitalministerium die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für alle wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten – wovon das Gesundheitswesen nicht betroffen ist.

Eine Ausnahme von dem Vorbehalt gilt für sicherheitsrelevante Bereiche wie den Geschäftsbereich des Verteidigungsministeriums, Sicherheits- und Polizeiaufgaben im Innenministerium oder der Steuerverwaltung.

Damit dürfte die Hoheit über Projekte wie die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), den Aufbau einer Gesundheitsdateninfrastruktur inklusive des Forschungsdatenzentrums (FDZ) beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder die flächendeckende Einführung einer elektronischen Gesundheits-ID im Fachbereich der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bleiben.

Auch die Gesellschafterstruktur der Gematik ändert sich vorerst nicht. Das BMG hält 51 Prozent der Anteile, die restlichen 49 Prozent der Gesellschafteranteile gehören den Spitzenorganisationen der Selbstverwaltung, darunter Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesverwaltung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wird zudem in ein Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt umgebaut. Es erhält dazu zusätzliche Kompetenzen aus dem Wirtschafts- und dem Verkehrsministerium. Im Bereich der Forschungsförderung enthält der Organisationserlass keine Verschiebungen.

lau

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